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"La pratique suisse en matière de droit international public"
Völkerrechtstag, 14. Oktober 2011

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Direktion für Völkerrecht

Die Achtung und die Förderung des Völkerrechts spielen in der schweizerischen Aussenpolitik seit jeher eine vorrangige Rolle. Sie tragen zu ihrer Kohärenz und Glaubwürdigkeit bei. Als "juristisches Gewissen" des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) und Kompetenzzentrum des Bundes für internationales Recht befasst sich die Direktion für Völkerrecht (DV) mit den juristischen Fragen in Zusammenhang mit den internationalen Beziehungen der Schweiz.

Die Direktion für Völkerrecht verfolgt 3 Hauptziele:

  • Sie wahrt in völkerrechtlicher Hinsicht die Interessen der Schweiz und ihrer Bürgerinnen und Bürger. 
  • Sie sorgt dafür, dass die schweizerischen Behörden das Völkerrecht korrekt auslegen und anwenden, sowohl in der Schweiz wie im Ausland. 
  • Sie engagiert sich für die Achtung und Weiterentwicklung des Völkerrechts, namentlich im Rahmen der Vereinten Nationen (UNO).

Folgendes sind die wichtigsten Tätigkeitsfelder der Direktion für Völkerrecht: 

  •  Sie wirkt bei der Aushandlung, dem Abschluss und der Umsetzung völkerrechtlicher Verträge mit.
  • Sie engagiert sich für die Durchsetzung schweizerischer Rechtsansprüche gegenüber dem Ausland.
  • Sie unterstützt und berät den EDA-Vorsteher und den Bundesrat in völkerrechtlichen Fragen bei der Gestaltung der Aussenpolitik.
  • Sie unterstützt die schweizerischen Vertretungen im Ausland und andere Ämter der Bundesverwaltung bei Völkerrechtsfragen.

Die Entwicklungen der vergangenen Jahre erfordern für immer mehr Gebiete nicht nur nationale, sondern auch internationale Regeln und Vereinbarungen. Beispiele sind Bereiche wie Polizei, Justiz, Zollkontrollen, Umweltschutz und Kommunikation. Dies führte zu einer erheblichen Ausweitung des Tätigkeitsfeldes der Völkerrechtsdirektion. Zur Direktion gehört auch das Schweizerische Seeschifffahrtsamt, das seinen Sitz in Basel hat.

Der Direktor der DV wirkt auch als Rechtsberater des EDA und berät in dieser Funktion den Departementschef. Er führt Verhandlungen und verfolgt die Weiterentwicklung und Kodifikation des Völkerrechts, insbesondere die Arbeiten der Völkerrechtskommission und des 6. Ausschusses der UNO-Generalversammlung. Dabei wird er vom Dienst für Völkerrechtsentwicklung unterstützt.