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Engagement der Schweiz bei der Weiterentwicklung des Völkerrechts

11.05.2011

Der Bundesrat hat heute beschlossen, den Kredit für «Freiwillige Aktionen zu Gunsten des Völkerrechts» in der Periode 2012–2015 weiterzuführen. Dieser Kredit, dessen Höhe weiterhin maximal CHF 1,5 Mio. im Jahr betragen soll, erlaubt es der Schweiz, ihr traditionelles Engagement für das Völkerrecht durch die gezielte Unterstützung von Projekten zu konkretisieren.

Die Schweiz setzt sich traditionell dafür ein, dass die internationalen Beziehungen durch Anwendung des Rechts und nicht durch Gewalt geregelt werden. Sie beteiligt sich deshalb aktiv an der Weiterentwicklung des Völkerrechts. Der Kredit «Freiwillige Aktionen zu Gunsten des Völkerrechts» ist für die Tätigkeit der Schweiz in diesem Bereich ein wertvolles Instrument. Mit der heute vom Bundesrat beschlossenen Ver­längerung kann die Schweiz ihr diesbezügliches Engagement weiterführen. 

Der Kredit wird verwendet, um gezielt Projekte von zwischenstaatlichen Organisa­tionen, Forschungszentren, Hochschulen, Nichtregierungsorganisationen und ande­ren Akteuren der Zivilgesellschaft zu unterstützen. In den ausgewählten Projekten geht es z.B. um das humanitäre Völkerrecht, die Strafgerichtsbarkeit oder die Menschenrechte. Sie sollen die Kodifizierung fördern oder die Einhaltung des Völker­rechts verbessern.



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