Weitere Informationen
Schnellsuche
Sie befinden sich hier:
Engagement der Schweiz bei der Weiterentwicklung des Völkerrechts
11.05.2011Der Bundesrat hat heute beschlossen, den Kredit für «Freiwillige Aktionen zu Gunsten des Völkerrechts» in der Periode 2012–2015 weiterzuführen. Dieser Kredit, dessen Höhe weiterhin maximal CHF 1,5 Mio. im Jahr betragen soll, erlaubt es der Schweiz, ihr traditionelles Engagement für das Völkerrecht durch die gezielte Unterstützung von Projekten zu konkretisieren.
Die Schweiz setzt sich traditionell dafür ein, dass die internationalen Beziehungen durch Anwendung des Rechts und nicht durch Gewalt geregelt werden. Sie beteiligt sich deshalb aktiv an der Weiterentwicklung des Völkerrechts. Der Kredit «Freiwillige Aktionen zu Gunsten des Völkerrechts» ist für die Tätigkeit der Schweiz in diesem Bereich ein wertvolles Instrument. Mit der heute vom Bundesrat beschlossenen Verlängerung kann die Schweiz ihr diesbezügliches Engagement weiterführen.
Der Kredit wird verwendet, um gezielt Projekte von zwischenstaatlichen Organisationen, Forschungszentren, Hochschulen, Nichtregierungsorganisationen und anderen Akteuren der Zivilgesellschaft zu unterstützen. In den ausgewählten Projekten geht es z.B. um das humanitäre Völkerrecht, die Strafgerichtsbarkeit oder die Menschenrechte. Sie sollen die Kodifizierung fördern oder die Einhaltung des Völkerrechts verbessern.
Der Bundesrat
Internet: http://www.bundesrat.admin.ch/
Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten
Internet: http://www.eda.admin.ch/eda/de/home/recent/media.html
|
Zurück zur Uebersicht |
