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Offizieller Besuch der UNO-Menschenrechtskommissarin Navanethem Pillay in Bern

14.06.2012

Bundesrat Didier Burkhalter, Vorsteher des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten, hat am 14. Juni 2012 Navanethem Pillay, die UNO-Hochkommissarin für Menschenrechte, zu einem offiziellen Arbeitsbesuch in Bern empfangen. Die Schweiz gehört zu den wichtigsten Geberländern des UNO-Hochkommissariats für Menschenrechte, einer wichtigen Institution des UNO-Systems.

Anlässlich der jährlichen Konsultationen zwischen der Schweiz und dem UNO-Hochkommissariat für Menschenrechte unterhielt sich Frau Pillay mit Bundesrat Didier Burkhalter, Staatssekretär Yves Rossier und mehreren Mitgliedern der aussenpolitischen Kommissionen der eidgenössischen Räte.

Zu den Gesprächsthemen gehörte unter anderem die Situation in Syrien. Hochkommissarin Pillay und Bundesrat Burkhalter gaben erneut ihrer Besorgnis über die anhaltende Gewalt gegenüber der Zivilbevölkerung Ausdruck. In Bezug auf die möglicherweise begangenen Verbrechen gegen die Menschlichkeit unterstrichen sie einmal mehr die Wichtigkeit der Verfolgung aller mutmasslichen Urheber von Menschenrechtsverletzungen. Sie betonten ein weiteres Mal, wie wichtig es ist, dass alle Parteien sämtliche Punkte des vom Sonderbeauftragten Kofi Annan vorgelegten Plans umsetzen, dass die Untersuchungsmission ihr Mandat, das während der 19. Sondertagung des UNO-Menschenrechtsrats bestätigt wurde, zu Ende führt und dass der UNO-Sicherheitsrat die Angelegenheit dem Internationalen Strafgerichtshof unterbreitet.

Die Schweiz hat anlässlich des Besuchs der Hochkommissarin ihre kontinuierliche Unterstützung für die Wahrung der Autonomie des Hochkommissariats zugesagt. Die Schweiz sprach sich zudem für starke und unabhängige Überwachungsorgane der UNO-Menschenrechtskonventionen aus. 

Das Mandat von UNO-Menschenrechtskommissarin Navanethem Pillay wurde von der UNO-Generalversammlung am 24. Mai 2012 um zwei Jahre verlängert. Die Versammlung der 193 Staaten folgte dem zehn Tage zuvor geäusserten Wunsch von UNO-Generalsekretär Ban Ki-moon nach einem Verbleib der Hochkommissarin und erneuerte ihr Mandat einstimmig per Akklamation. 

Die Schweiz begrüsste diesen Entscheid und bekräftigte ihre Unterstützung der Hochkommissarin bei ihrem Auftrag, den sie unabhängig und mit grosser Tatkraft und Entschlossenheit wahrnimmt.  

Das UNO-Hochkommissariat für Menschenrechte ist ein wichtiger Partner der Schweiz und deren Menschenrechtspolitik. Die Schweiz gehört zu den wichtigsten Geberländern des Hochkommissariats (2011: 2.4 Mio. CHF). Mit diesem finanziellen Beitrag unterstützt sie das UNO-Hochkommissariat bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben und der Umsetzung seiner Ziele insbesondere vor Ort. Die Aktivitäten im Rahmen der technischen Zusammenarbeit, die das Hochkommissariat in den Staaten durchführt, betreffen in erster Linie die Ermittlung und Bewältigung der Herausforderungen im Menschenrechtsbereich sowie die Unterstützung der nationalen Menschenrechtsinstitutionen, der akademischen Organisationen, der Forschungsinstitutionen und der Zivilgesellschaft.



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