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Reisehinweise Algerien
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gültig am:
Publiziert am: 18.01.2013 |
Diese Reisehinweise entsprechen der aktuellen Lagebeurteilung des EDA. Sie werden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst. Beachten Sie unbedingt auch die nebenstehenden Rubriken; sie sind Bestandteil dieser Reisehinweise. |
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Grundsätzliche Einschätzung
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Reisen nach Algerien sind mit Risiken verbunden.
Die wirtschaftliche und soziale Lage im Land ist gespannt. Anfang Januar 2011 ist es in Algier und anderen Regionen wegen hoher Lebensmittelpreise zu Demonstrationen und Zusammenstössen mit den Sicherheitskräften gekommen. Weitere Unruhen sind möglich. Meiden Sie Kundgebungen und grosse Menschenansammlungen jeder Art.
Im ganzen Land besteht auch das Risiko von Terroranschlägen. Seit Ende 2006 hat die Zahl der Anschläge wieder zugenommen. Diese richten sich häufig gegen staatliche Institutionen sowie ausländische Firmen und deren Angestellten. Im April 2007 forderten Bombenanschläge auf das Büro des Premierministers und auf einen Polizeiposten in Algier zahlreiche Todesopfer und Verletzte. Im Juni 2008 richtete sich ein Anschlag in Beni Amrane gegen eine französische Firma. Am 16. Januar 2013 wurden zahlreiche Mitarbeiter der Erdgasförderanlage Tiguentourine bei In Amenas von einer Terroristengruppe als Geiseln genommen. Namentlich die Al-Kaida im islamischen Maghreb droht mit Anschlägen gegen westliche Einrichtungen. Die Al-Kaida im islamischen Maghreb ist aus der radikalislamische Gruppe GSPC Groupe salafiste pour la prédication et le combat hervorgegangen, die seit Jahren in Algerien aktiv ist. Beachten Sie auch die Rubrik Terrorismus und Entführungen.
In grossen Teilen der Sahara sind bewaffnete Banden und islamistische Terroristen aktiv, die vom Schmuggel und von Entführungen leben. Sie sind gut organisiert, operieren grenzüberschreitend und haben Verbindungen zu lokalen, kriminellen Gruppen. Im Frühjahr 2003 wurden im Süden des Landes mehrere Touristengruppen entführt. Anfang Februar 2011 wurde eine italienische Touristin südlich der Stadt Djanet entführt. Im Oktober 2011 wurden europäische Hilfswerkmitarbeiter aus einem Flüchtlingslager in der Nähe von Tindouf entführt. Im ganzen Land besteht ein erhöhtes Entführungsrisiko. Siehe Kapitel "Spezifische regionale Risiken".
Auf den Landstrassen im nördlichen Teil des Landes verüben Terroristen und Banditen immer wieder tödliche Überfälle. Sporadische Gefechte zwischen Terroristen und dem Militär kommen ebenfalls vor.
Beachten Sie unter anderem folgende Vorsichtsmassnahmen:
- Lassen Sie Ihre Reise durch eine lokale Vertrauensperson oder ein vertrauenswürdiges lokales Reisebüro organisieren.
- Erkundigen Sie sich vor und während der Reise bei Ihrer lokalen Ansprechsperson über die aktuelle Sicherheitslage. Lassen Sie sich am Flughafen Algier abholen und ins Hotel begleiten.
- Wählen Sie Hotels und Restaurants, die über gute Sicherheitsvorkehrungen verfügen.
- Beschränken Sie sich auf die grösseren Agglomerationen, und unternehmen Sie Reisen ins Landesinnere wenn möglich per Flugzeug. Bei unumgänglichen geschäftlichen Überlandfahrten vergewissern Sie sich, dass sich Ihr Geschäftspartner bei der Polizei über die bestmöglichen Sicherheitsvorkehrungen informiert hat. Verzichten Sie jedoch wegen der erhöhten Unfall- und Überfallgefahr unbedingt auf nächtliche Überlandfahrten.
- Ändern Sie bei längeren oder wiederholten Aufenthalten ab und zu Ihren Tagesablauf.
- Meiden Sie Menschenansammlungen und Kundgebungen jeder Art sowie grosse Marktplätze.
Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.
Kabylei (im Nordosten des Landes): Wegen des erhöhten Entführungs- und Überfallrisikos wird von Touristen- und anderen nicht dringenden Reisen in die Kabylei abgeraten.
Falls sich eine Reise aus dringenden Gründen nicht aufschieben lässt, befolgen Sie die Vorsichtsmassnahmen im Kapitel "Grundsätzliche Einschätzung".
Grenzgebiete zu Marokko und Tunesien: In diesen Gebieten sind noch Minenfelder aus dem Unabhängigkeitskrieg vorhanden. Der Grenzübertritt auf dem Landweg zu Marokko ist verboten.
Süden: Das Entführungsrisiko ist südlich der Linie, die über die Städte Béchar - Ghardaia - Touggourt - El-Oued führt, sehr hoch.
Im Frühling 2003 wurden mehrer Touristengruppen entführt. Anfang Februar 2011 wurde eine italienische Touristin südlich der Stadt Djanet entführt. Im Oktober 2011 wurden europäische Hilfswerkmitarbeiter aus einem Flüchtlingslager in der Nähe von Tindouf entführt. Am 16. Januar 2013 wurden zahlreiche Mitarbeiter der Erdgasförderanlage Tiguentourine bei In Amenas von einer Terroristengruppe als Geiseln genommen. Von Reisen in das Gebiet südlich der Linie Béchar - Ghardaia - Touggourt - El-Oued wird abgeraten. Die Entwicklung der Lage in Mali seit Januar 2013 kann sich auf die Sicherheitslage im Süden von Algerien auswirken. Insbesondere erhöht sich das Risiko, Opfer einer Terroraktion zu werden.
Die Kleinkriminalität hat vor allem in den grösseren Städten wie Algier, Constantine und Oran deutlich zugenommen. Raub und Diebstahl stellen ein Ernst zu nehmendes Problem dar.
Gleichgeschlechtliche Handlungen sind strafbar. Es ist verboten, uniformierte Personen, militärische Einrichtungen und öffentliche Bauten (Flughäfen, Antennenmaste, Brücken usw.) zu fotografieren. Es ist strikte verboten, Feldstecher einzuführen. Diese werden bei den Ankunftskontrollen systematisch gesucht und konfisziert. Verstösse gegen das Betäubungsmittelgesetz (Einfuhr, Verkauf und Konsum) werden schon bei geringsten Mengen und bei jeder Art von Drogen hart bestraft. Es kann selbst die Todesstrafe verhängt werden. Die Haftbedingungen sind prekär.
Algerien ist ein muslimisches Land mit liberalen bis extrem fundamentalistischen Tendenzen. Passen Sie Verhalten und Kleidung den lokalen Gepflogenheiten an.
Im Falle einer Heirat zwischen Ausländer/in und Algerier/in sind die islamischen Verhaltensregeln und Gesetze zu beachten. Der Ehemann hat beispielsweise das Recht, im Extremfall die Ausreise seiner Ehefrau und Kinder - unabhängig von deren Staatsangehörigkeit - zu verhindern. Die Broschüre "Ehen zwischen schweizerischen und muslimischen Partnern - Konflikte erkennen und ihnen vorbeugen" vermittelt sachdienliche Informationen. Sie kann bezogen werden beim Schweizerischen Institut für Rechtsvergleichung, Dorigny, 1015 Lausanne.
Im Norden des Landes können gelegentlich Erdbeben auftreten.
Sollte sich während Ihres Aufenthalts ein grösseres Erdbeben ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der Behörden. Sind die Verbindungen ins Ausland unterbrochen, kontaktieren Sie die schweizerische Botschaft in Algier.
Ausserhalb der grossen Städte ist die medizinische Versorgung oft ungenügend.
Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren Ärzte und Impfzentren.
Schweizerische Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste schweizerische Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizerische Vertretungen im Ausland
Helpline EDA
Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz
Ausschluss der Haftung
Beachten Sie auch die zusätzlichen, allgemein gültigen Reise-Informationen; sie sind Bestandteil dieser Reisehinweise.
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur sorgfältigen Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.


