Eidgenössisches Departement für
auswärtige Angelegenheiten

Reisehinweise Burundi

Letzte Aktualisierung: 06.11.2009
Unverändert gültig:  

Diese Reisehinweise entsprechen der aktuellen Lagebeurteilung des EDA. Sie werden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst.

Grundsätzliche Einschätzung
Spezifische regionale Risiken
Kriminalität
Verkehr und Infrastruktur
Besondere rechtliche Bestimmungen
Kulturelle Besonderheiten

Gesundheit
Nützliche Adressen


Grundsätzliche Einschätzung

Zwischen 1993 und 2003 wütete ein Bürgerkrieg zwischen der Armee und verschiedenen Rebellenorganisationen. Die Unterzeichnung einer Friedens- und Versöhnungsvereinbarung führte schliesslich dazu, dass im Jahr 2005 Parlaments- und Präsidentschaftswahlen stattfinden konnten. Im Jahr 2006 schloss die Regierung ein Waffenstillstandsabkommen mit der noch verbleibenden Rebellengruppe der Forces for National Liberation (FNL) ab. Trotzdem sind Mitte April 2008 wieder Kämpfe zwischen dem nationalen Militär und der Rebellengruppe entfacht. Der Prozess der Normalisierung und der nationalen Versöhnung ist schwierig und unsicher.
Für den Sommer 2010 sind Kommunal-, Parlaments- und Präsidentschaftswahlen angekündigt. Im Zusammenhang mit den Wahlen könnte es erneut zu Unruhen kommen.

Vom Bürgerkrieg her sind zahlreiche Waffen in kriminelle Hände geraten. Die Kriminalitätsrate ist hoch.

Im Allgemeinen ist die Sicherheitslage in Burundi schlecht.

Vor diesem Hintergrund wird von Touristen- und anderen nicht dringenden Reisen nach Burundi abgeraten.

Falls sich eine Reise nicht aufschieben lässt, beachten Sie bitte folgende Hinweise. Es wird empfohlen, sich von einer ortskundigen Vertrauensperson begleiten zu lassen. Informieren Sie sich vor und während dringenden Reisen bei den lokalen Behörden über die Sicherheitslage der zu bereisenden Gebiete sowie der Verkehrsverbindungen.

Spezifische regionale Risiken

In der Provinz Bujumbura Rural kommen sporadisch Kampfhandlungen und Überfälle vor.

Während des Bürgerkriegs haben Rebellen und Regierung Minen eingesetzt. Die Gefahr von Minen und Blindgängern besteht in praktisch allen Landesteilen. Besonders gross ist sie in der Provinz Bujumbura Rural und in den Grenzgebieten zu Tansania und der Demokratischen Republik Kongo. Die Gefahrenzonen sind nur selten markiert oder abgesperrt. Halten Sie sich deshalb strikt an die häufig befahrenen Strassen und informieren Sie sich bei den lokalen Behörden und/oder der Bevölkerung.

Kriminalität

Die Kriminalitätsrate in Burundi ist hoch. Kleinkriminalität sowie bewaffnete Überfälle und Einbrüche sind häufig. Beachten Sie unter anderem folgende Vorsichtsmassnahmen:



Verkehr und Infrastruktur

Mangelhaft gewartete Fahrzeuge, unberechenbares Verhalten der Verkehrsteilnehmer und streunende Tiere verlangen grösste Vorsicht auf den Strassen.

Besondere rechtliche Bestimmungen
Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringen Mengen und bei jeder Art von Drogen hart bestraft. Gleichgeschlechtliche Handlungen sind strafbar. Die Haftbedingungen sind prekär.

Kulturelle Besonderheiten

Bedenken Sie, dass die Bevölkerung während des Bürgerkrieges traumatische Erfahrungen gemacht hat. Begegnen Sie deshalb den Menschen mit entsprechendem Respekt und Feingefühl.

Gesundheit

Die medizinische Versorgung ist nur beschränkt gewährleistet. Ernsthafte Erkrankungen und Verletzungen müssen im Ausland (Europa) behandelt werden. Medizinische Notfalldienste gibt es praktisch nicht.
Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.

Nützliche Adressen

Notruf Polizei in Bujumbura: 17

Schweizerische Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste schweizerische Vertretung wenden.
  • Schweizerische Vertretungen im Ausland


  • Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
  • Ausländische Vertretungen in der Schweiz
  • Ausschluss der Haftung
    Beachten Sie auch die zusätzlichen, allgemein gültigen Reise-Informationen; sie sind Bestandteil dieser Reisehinweise.
    Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur sorgfältigen Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
    Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.