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Letzte Aktualisierung: 06.11.2009 Unverändert gültig: |
Diese Reisehinweise entsprechen der aktuellen Lagebeurteilung des EDA. Sie werden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst. |
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Grundsätzliche Einschätzung
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Zwischen 1993 und 2003 wütete ein Bürgerkrieg zwischen der Armee und verschiedenen Rebellenorganisationen. Die Unterzeichnung einer Friedens- und Versöhnungsvereinbarung führte schliesslich dazu, dass im Jahr 2005 Parlaments- und Präsidentschaftswahlen stattfinden konnten. Im Jahr 2006 schloss die Regierung ein Waffenstillstandsabkommen mit der noch verbleibenden Rebellengruppe der Forces for National Liberation (FNL) ab. Trotzdem sind Mitte April 2008 wieder Kämpfe zwischen dem nationalen Militär und der Rebellengruppe entfacht. Der Prozess der Normalisierung und der nationalen Versöhnung ist schwierig und unsicher.
Für den Sommer 2010 sind Kommunal-, Parlaments- und Präsidentschaftswahlen angekündigt. Im Zusammenhang mit den Wahlen könnte es erneut zu Unruhen kommen.
Vom Bürgerkrieg her sind zahlreiche Waffen in kriminelle Hände geraten. Die Kriminalitätsrate ist hoch.
Im Allgemeinen ist die Sicherheitslage in Burundi schlecht.
Vor diesem Hintergrund wird von Touristen- und anderen nicht dringenden Reisen nach Burundi abgeraten.
Falls sich eine Reise nicht aufschieben lässt, beachten Sie bitte folgende Hinweise. Es wird empfohlen, sich von einer ortskundigen Vertrauensperson begleiten zu lassen. Informieren Sie sich vor und während dringenden Reisen bei den lokalen Behörden über die Sicherheitslage der zu bereisenden Gebiete sowie der Verkehrsverbindungen.
In der Provinz Bujumbura Rural kommen sporadisch Kampfhandlungen und Überfälle vor.
Während des Bürgerkriegs haben Rebellen und Regierung Minen eingesetzt. Die Gefahr von Minen und Blindgängern besteht in praktisch allen Landesteilen. Besonders gross ist sie in der Provinz Bujumbura Rural und in den Grenzgebieten zu Tansania und der Demokratischen Republik Kongo. Die Gefahrenzonen sind nur selten markiert oder abgesperrt. Halten Sie sich deshalb strikt an die häufig befahrenen Strassen und informieren Sie sich bei den lokalen Behörden und/oder der Bevölkerung.
Die Kriminalitätsrate in Burundi ist hoch. Kleinkriminalität sowie bewaffnete Überfälle und Einbrüche sind häufig. Beachten Sie unter anderem folgende Vorsichtsmassnahmen:
Mangelhaft gewartete Fahrzeuge, unberechenbares Verhalten der Verkehrsteilnehmer und streunende Tiere verlangen grösste Vorsicht auf den Strassen.
Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringen Mengen und bei jeder Art von Drogen hart bestraft. Gleichgeschlechtliche Handlungen sind strafbar. Die Haftbedingungen sind prekär.Bedenken Sie, dass die Bevölkerung während des Bürgerkrieges traumatische Erfahrungen gemacht hat. Begegnen Sie deshalb den Menschen mit entsprechendem Respekt und Feingefühl.
Die medizinische Versorgung ist nur beschränkt gewährleistet. Ernsthafte Erkrankungen und Verletzungen müssen im Ausland (Europa) behandelt werden. Medizinische Notfalldienste gibt es praktisch nicht.
Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Notruf Polizei in Bujumbura: 17
Schweizerische Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste schweizerische Vertretung wenden.