Weitere Informationen
Schnellsuche
Sie befinden sich hier:
Reisehinweise Niger
|
Letzte Aktualisierung: 08.11.2011 Unverändert gültig: |
Diese Reisehinweise entsprechen der aktuellen Lagebeurteilung des EDA. Sie werden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst. |
|
|
||||||
Von Reisen nach Niger wird abgeraten.
In grossen Teilen der Sahara sind bewaffnete Banden und islamistische Terroristen aktiv, die vom Schmuggel und von Entführungen leben. Sie sind gut organisiert und operieren grenzüberschreitend.
Im Januar 2009 wurde im Grenzgebiet Mali / Niger ein Schweizer Ehepaar zusammen mit anderen Mitgliedern einer Touristengruppe nach dem Besuch eines Kulturfestivals entführt. Eine der Geiseln wurde ermordet. Seit November 2009 wurden mehrere Ausländer, meistens europäischer Herkunft, in Mauretanien, Mali oder Niger entführt und in den Norden Malis verschleppt. Es handelte sich um Touristen sowie Mitarbeiter von Hilfsorganisationen und ausländischen Firmen. Mehrere Personen befinden sich noch immer in der Gewalt der Entführer. Am 9. Januar 2011 wurden zwei französische Staatsbürger getötet nachdem sie in Niamey (Niger) entführt worden waren.
Das Entführungsrisiko ist im ganzen Land sehr hoch. Beachten Sie auch die Rubrik Terrorismus und Entführungen.
Am 18. Februar 2010 wurde in Niamey ein Militärputsch verübt. Zwischen August 2010 und März 2011 wurden ein Verfassungsreferendum sowie Parlaments- und Präsidentschaftswahlen durchgeführt, die friedlich verliefen. Am 07. April 2011 endete die Transition mit der Regierungsübernahme durch eine zivile, demokratisch gewählte Administration. Die politischen Spannungen haben sich in der Folge weitgehend beruhigt. Das Entführungsrisiko für westliche Ausländer bleibt aber bestehen.
Im Frühling 2009 schlossen die Regierung und zwei von drei Rebellengruppen einen Waffenstillstand. Danach sind die bewaffneten Auseinandersetzungen im Norden abgeflaut. Der Konflikt ist jedoch noch nicht endgültig gelöst, und ein erneutes Aufflammen kann nicht ausgeschlossen werden. Seit Sommer 2011 sind eine grosse Anzahl von nigrischen Gastarbeitern aus Libyen zurückgekehrt. Unter ihnen auch ehemalige Kämpfer, die ihre Waffen mitgebracht haben.
Schweizerische Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste schweizerische Vertretung wenden.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausschluss der Haftung
Beachten Sie auch die zusätzlichen, allgemein gültigen Reise-Informationen; sie sind Bestandteil dieser Reisehinweise.
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur sorgfältigen Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

