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Wirtschafts- und Exportförderung
Der Bund unterstützt schweizerische Unternehmungen im In- und Ausland im Rahmen der Exportförderung und des Investitionsschutzes. Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) und das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) stellen zusammen mit den schweizerischen Vertretungen im Ausland ein breites Dienstleistungsangebot zur Verfügung. Dieses wurde in den letzten Jahren verstärkt auf Klein- und Mittelbetriebe (KMU) ausgerichtet.
Die rund 150 Botschaften und Generalkonsulate bieten den schweizerischen und liechtensteinischen Unternehmen:
- standardisierte Informationen und Beratung
- Organisation von Messeauftritten
- Vermittlung von Kontakten und Unterstützung beim Zugang zu offiziellen Stellen im Ausland
- Interessenvertretung Schweizer Unternehmen
- Interventionen bei Behörden
In besonders wichtigen, traditionellen und aufstrebenden Märkten unterhält der Bund in Zusammenarbeit mit "Switzerland Global Enterprise" Exportstützpunkte mit einem ausgebauten Dienstleistungsangebot. Diese "Swiss Business Hubs" gibt es zurzeit in Brasilien, China, Deutschland, Frankreich, Grossbritannien, Hong Kong, Indien, Italien, Japan, Kanada, der Republik Korea, Österreich, Polen, Russland, Spanien, Südafrika und den USA sowie in Dubai für die Staaten des Golfkooperationsrates GCC und in Singapur in für die Länder der Vereinigung südostasiatischer Staaten (ASEAN).
Das Angebot der Swiss Business Hubs umfasst:
- Information
- Beratung
- Vermittlung von Geschäftspartnern
- Marketing
- Standortpromotion
Mit einer Ausnahme sind die Swiss Business Hubs dem offiziellen Vertretungsnetz des EDA angegliedert; in Österreich wird er durch die bilaterale Handelskammer geführt.
Oberstes Ziel der Exportförderung ist der Abbau bestehender Hemmschwellen. Sie erleichtert auch den Zugang zu allen ausländischen Märkten durch Kontaktvermittlung und kompetente Beratung der exportfähigen und -interessierten schweizerischen Industrie, im speziellen der KMU.
Schweizer KMU tätigen heute immer mehr auch Investitionen im Ausland. Für die Schweizer Wirtschaft ist ein umfassender Investitionsschutz von grosser Bedeutung.
Bis heute hat die Schweiz über 120 Investitionsschutzabkommen mit Ländern Afrikas, Lateinamerikas, Asiens und Europas abgeschlossen. Diese regeln
- die Behandlung ausländischer Investitionen durch den Gaststaat
- den Transfer von Investitionserträgen und anderer Zahlungen
- die Entschädigung bei allfälligen Enteignungen
- die Streitbeilegung
Mit solchen Abkommen will die Schweiz die Rechtsstellung von Investoren verbessern und ein günstiges Klima für Kapitalanlagen schaffen. Lücken ausserhalb des Raums der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) können damit geschlossen werden. Die schweizerischen Botschaften sind an den Verhandlungen dieser Abkommen massgeblich beteiligt.
