Weitere Informationen
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Dienstleistungen für Schweizerinnen und Schweizer
Anmeldung bei der Botschaft
Sie haben sich in Japan niedergelassen. Wir heissen Sie ganz herzlich willkommen. Ein regelmässiger Kontakt zwischen den Auslandschweizern und der Botschaft ist sehr nützlich. Zudem sind Schweizer Bürger mit Wohnsitz im Ausland gehalten, sich anzumelden. Damit wir Sie bei uns einschreiben können, benötigen wir folgende Unterlagen:
- Formular „Anmeldung bei der schweizerischen Vertretung". Bitte füllen Sie es vollständig aus und vergessen Sie nicht, das Datum und Ihre Unterschrift anzubringen. Bei Ehepaaren muss auch der Partner oder die Partnerin unterschreiben.
- Ihren Schweizerpass und Ihre Identitätskarte sowie diejenigen Ihrer Familienangehörigen
- Heimatschein, den Sie bei der Abreise aus der Schweiz von Ihrer Wohngemeinde erhalten haben (das Original wird Ihrem Dossier beigefügt)
- Familienausweis / Personenstandsausweis (falls vorhanden)
Ihre Dokumente erhalten Sie so rasch als möglich zurück. Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt in Japan.
- Anmeldeformular (129 Kb, pdf)
- Anmeldeformular (it) (123 Kb, pdf)
- Anmeldeformular (en) (122 Kb, pdf)
Abmeldung
Verlassen Sie Japan? Bitte melden Sie sich telefonisch, schriftlich oder persönlich bei der Botschaft in Tokio ab. Wir benötigen nur das Abreisedatum und die neue Adresse. Falls Sie in die Schweiz zurückkehren, empfiehlt sich die Lektüre des nachstehenden Merkblattes.
- Rückkehr in die Schweiz (40 Kb, pdf)
Adressänderung
Bitte teilen Sie der Botschaft alle Änderungen von Adressen (auch Geschäfts- und Notfalladressen) und Telefonnummern, inkl. Mobiltelefonnummern, mit. Im Notfall (z.B. Erdbeben) sind aktuelle Daten von grossem Nutzen.

