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Reisehinweise Myanmar
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gültig am:
Publiziert am: 27.03.2013 |
Diese Reisehinweise entsprechen der aktuellen Lagebeurteilung des EDA. Sie werden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst. Beachten Sie unbedingt auch die nebenstehenden Rubriken; sie sind Bestandteil dieser Reisehinweise. |
Die innenpolitische Sicherheitslage hat sich mit dem seit März 2011 laufenden Demokratisierungsprozess vordergründig beruhigt. Gewisse Spannungen bleiben jedoch bestehen.
Die im Oktober 2011 gestarteten Friedensbemühungen der Regierung führten im Jahre 2012 zu der Unterzeichnung mehrerer Waffenstillstandsabkommen. Im April 2012 wurden Nachwahlen abgehalten, die zum Eintritt der Oppositionspartei “Nationale Liga für Demokratie“ ins Parlament führten.
Konflikte zwischen der Armee und bewaffneten Rebellengruppen ethnischer Minderheiten können nicht ausgeschlossen werden.
Zwischen religiösen beziehungsweise ethnischen Gemeinschaften bestehen latente Spannungen. Diese können sich in gewaltsamen Zusammenstössen entladen. Ende März 2013 ist es in der Stadt Meikhtila und deren Umgebung in Zentral-Myanmar sowie in anderen Landesteilen zu schweren inter-ethnischen Ausschreitungen gekommen, die sich mitunter gegen die muslimische Minderheit gerichtet haben. Diese Unruhen haben zahlreiche Todesopfer gefordert. Weitere Ereignisse dieser Art sind landesweit örtlich begrenzt möglich, sie können geographisch nicht eingegrenzt werden.
Es kann vorkommen, dass die lokalen Behörden über einzelne Gebiete kurzfristig den Ausnahmezustand verhängen und/oder Reisen dorthin untersagen. Dies kann eine kurzfristige Änderung der Reisepläne erforderlich machen.
Die letzten Bombenanschläge wurden 2011 auf einen Markt in Mandalay und auf Einkaufszentren in Yangon verübt. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Verfolgen Sie die Entwicklung der Lage vor und während der Reise in den Medien und über Ihre Reiseagentur, und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden. Erkundigen Sie sich vor Ort über mögliche Ausgangssperren und halten Sie diese strikt ein.
Meiden Sie Kundgebungen und Massenveranstaltungen jeder Art. Die Teilnahme an Demonstrationen ist strafbar.
Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.
Das Risiko von Landminen besteht in früheren und aktuellen Konfliktzonen, vor allem in den Provinzen Chin, Kayah (Karenni), Kayin (Karen), in der östlichen Hälfte von Shan und Tanintharyi Division. Die Minenfelder sind nur selten abgesperrt oder markiert. Halten Sie sich deshalb strikt an die Strassen und häufig benutzten Wege und informieren Sie sich im Zweifelsfall bei den lokalen Behörden und/oder der Bevölkerung.
Provinz Rakhine: Im Jahre 2012 haben Unruhen zwischen buddhistischen und muslimischen Bevölkerungsgruppen in der nördlichen Hälfte der Provinz Rakhine zahlreiche Todesopfer gefordert und viele Menschen aus dem betroffenen Gebiet vertrieben. Die Lage ist gespannt.. Je nach Entwicklung der Lage erhalten Ausländer keine Reisebewilligung für einzelne Gebiete (siehe auch Kapitel besondere Hinweise).
Von Reisen nach Sittwe und die Gebiete nördlich davon wird abgeraten.
Für Reisen in den Badeort Ngapali Beach erkundigen Sie sich bei Ihrem Reiseveranstalter über die aktuell empfohlene Reiseroute.
Von Reisen in die Grenzgebiete zu Thailand, Indien, China (inklusive der Provinz Kachin) und Bangladesch wird abgeraten. Obwohl Waffenstillstandsabkommen abgeschlossen worden sind, kann es dort noch zu ethnischen Spannungen sowie zu Zusammenstössen zwischen der Armee und Rebellengruppen kommen. Ende Dezember 2012 sind zum Beispiel im Kachin State im Grenzgebiet zu China zeitweise heftige Gefechte ausgebrochen, nachdem der Waffenstillstand gebrochen worden war. Ausserdem sind die Gebiete stark vermint.
Beachten Sie die üblichen Vorsichtsmassnahmen gegen Kleinkriminalität.
Der schlechte Strassenzustand und das unvorhersehbare Verhalten vieler Verkehrsteilnehmer bilden ein erhebliches Unfallrisiko, das bei Dunkelheit noch erhöht wird. Für Reisen mit einem Personenwagen ist es empfehlenswert, einen Wagen mit Chauffeur zu mieten und nur tagsüber zu fahren. Die Wartung der Eisenbahn, der Fähren und der Flugzeuge für Inlandflüge entspricht oft nicht europäischem resp. internationalem Standard.
Telefonverbindungen ins Ausland sind nur von den grösseren Touristenorten aus möglich, in abgelegenen Orten bieten selbst Verbindungen in die Hauptstadt Schwierigkeiten. Für Einzelpersonen (auch Ausländer) ist der Zugang zum Internet von der Region abhängig.
Trotz gewisser Reformen ist das Risiko hoch, sich im Falle von politische Aktivitäten und Äusserungen sowie Kritik an der Regierung strafbar zu machen. Gleichgeschlechtliche Handlungen sind strafbar. Es ist verboten, uniformierte Personen, militärische Einrichtungen und öffentliche Bauten (Flughäfen, Brücken usw.) zu fotografieren.
Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringsten Mengen und bei jeder Art von Drogen mit langjährigen Gefängnisstrafen (bis lebenslänglich) bestraft. In schwerwiegenden Fällen kann auch die Todesstrafe verhängt werden.
Die Haftbedingungen sind sehr prekär.
Myanmar ist ein überwiegend buddhistisches Land. Religiöse Rituale und Zeremonien haben einen grossen Einfluss auf das Alltagsleben. Passen Sie Verhalten und Kleidung den lokalen Gepflogenheiten und religiösen Empfindsamkeiten an.
Während der Monsunzeit (Mai bis Oktober) können speziell im Süden des Landes und in den Küstengebieten Überschwemmungen und einzelne Wirbelstürmen vorkommen. Bei solchen Ereignissen kann es zu Unterbrüchen im Strassen- und Eisenbahnverkehr kommen. Auch der Reiseverkehr kann vorübergehend beeinträchtigt werden.
Leichtere Erdbeben sind möglich. Tsunami, die durch Erdbeben im südostasiatischen Raum ausgelöst werden, können auch Myanmar erreichen.
Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der Behörden und Ihres Reiseveranstalter.
Die medizinische Versorgung ist im Landesinnern nicht gewährleistet; in Yangon können Notfälle betreut werden. Personen mit einem negativen Rhesusfaktor können unter Umständen nur mit Schwierigkeiten eine Bluttransfusion erhalten. Eigenes Verbandsmaterial und Wegwerfspritzen können sich als nützlich erweisen. Ernsthafte Erkrankungen und Verletzungen müssen jedoch im Ausland (Thailand oder Europa) behandelt werden.
Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden. Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren Ärzte und Impfzentren.
Zahlungen und Bargeldbezüge mit Kredit- und Maestrokarten sind in Myanmar zwar möglich, jedoch noch schwierig. Führen Sie genügend Bargeld mit (US-Dollar in exzellentem Zustand).
Während die Touristenzentren Yangon, Pagan, Mandalay und Inle-See frei zugänglich sind, dürfen andere Regionen nicht oder nur mit einer Bewilligung des Innenministeriums bereist werden. Reisen Sie keinesfalls ohne die Zustimmung der Behörden in solche Gebiete. Das Generalkonsulat von Myanmar in Genf erteilt Auskunft über bewilligungspflichtige Destinationen sowie über Einreise- und Zollvorschriften (Bewilligungspflicht für Mobiltelefone, Währungsvorschriften etc).
Notruf Polizei: 199
Notruf Touristenpolizei: 549 209 oder 549 276
Notruf Rotes Kreuz (Sanität): 296 384
Schweizerische Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste schweizerische Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizerische Vertretungen im Ausland
Helpline EDA
Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz
Ausschluss der Haftung
Beachten Sie auch die zusätzlichen, allgemein gültigen Reise-Informationen; sie sind Bestandteil dieser Reisehinweise.
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur sorgfältigen Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.


