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Reisehinweise Italien
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gültig am:
Publiziert am: 04.04.2013 |
Diese Reisehinweise entsprechen der aktuellen Lagebeurteilung des EDA. Sie werden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst. Beachten Sie unbedingt auch die nebenstehenden Rubriken; sie sind Bestandteil dieser Reisehinweise. |
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Grundsätzliche Einschätzung
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Das Land ist stabil. Dennoch ist in der Umgebung von Demonstrationen Vorsicht geboten, da einzelne Ausschreitungen möglich sind. Bei den gelegentlichen Streiks muss mit Behinderungen und Verspätungen im Reiseverkehr gerechnet werden.
Die italienischen Behörden haben wiederholt auf das Risiko von Terroranschlägen hingewiesen. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Ministero dell'Interno (Italienisch und Englisch)
Taschen- und Entreissdiebstähle kommen vor allem in den Touristenorten und in den Bahnhöfen der grösseren Städte vor. Hüten Sie sich vor Trickdieben, die Touristen an Bancomaten ablenken oder auf Strassen und Parkplätzen auf angebliche Reifenpannen aufmerksam machen.
Beachten Sie die üblichen Vorsichtsmassnahmen gegen Kleinkriminalität sowie die Tipps und Informationen der Polizei:
Polizia di Stato: Le Guide e i Consigli
Italian National Police: Police Advice
Die Strassen sind allgemein in gutem Zustand. Informationen über das Autobahnnetz und die Autobahngebühren finden Sie bei
Autostrade per l’Italia
Polizia di Stato: Consigli e guide per chi viaggia in auto
Italian National Police: Travelling by car
In gewissen Städten wurden Fahrverbote respektive Fahrteinschränkungen eingeführt (sogenannte ZTL = Zona a Traffico Limitato), um die Luftverschmutzung zu reduzieren. Die Bestimmungen dazu werden von jeder Gemeinde festgelegt. Das nicht Respektieren dieser lokal geltenden Regeln kann durch Videokameras aufgezeichnet werden und resultiert normalerweise in einer oder mehreren Bussen, je nach Anzahl registrierten Fahrten. Es ist daher empfehlenswert, sich vor Ankunft über die Regeln der entsprechenden Stadt zu informieren
Il motore di ricerca dei Comuni Italiani
Öffentlicher Verkehr: Italien verfügt über ein weit verzweigtes Netz von Bahn- und Buslinien.
Für Fahrzeuglenker gilt eine Grenze von 0,5 Promille Blutalkoholgehalt.
Auch wenn gefälschte Markenartikel offen von Strassenverkäufern und am Strand angeboten werden, ist deren Verkauf und Erwerb verboten und es drohen hohe Geldbussen.
Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringen Mengen und bei jeder Art von Drogen mit mehrjährigen Haftstrafen geahndet.
Italien liegt in einem Erdbebengebiet und hat drei aktive Vulkane. Im Sommer besteht vor allem im Süden Waldbrandgefahr. Beachten Sie die Warnungen und Anweisungen der lokalen Behörden, z.B. Absperrungen um die Vulkane, Evakuationsbefehle.
Istituto Nazionale di Geofisica e Vulcanolgia (Italienisch und Englisch)
Dipartimento della protezione Civile (Italienisch und Englisch)
Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der Behörden. Sind die Verbindungen ins Ausland unterbrochen, kontaktieren Sie die Schweizerische Botschaft in Rom oder das Generalkonsulat in Mailand.
Die medizinische Versorgung ist gewährleistet. Bei Arzt- und Krankenhausbehandlungen muss die Europäische Krankenversicherungskarte vorgewiesen werden.
Merkblatt Gemeinsame Einrichtung KVG
Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden. Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren Ärzte und Impfzentren.
Sie sind verpflichtet, sich jederzeit mit dem Pass oder der Identitätskarte ausweisen zu können.
Allgemeine Notrufnummer: 112 (Carabinieri)
Notruf Polizei: 113
Notruf Feuerwehr: 115
Notruf Ambulanz: 118
Schweizerische Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste schweizerische Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizerische Vertretungen im Ausland
Helpline EDA
Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz
Ausschluss der Haftung
Beachten Sie auch die zusätzlichen, allgemein gültigen Reise-Informationen; sie sind Bestandteil dieser Reisehinweise.
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur sorgfältigen Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.


