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Regionales Konsularcenter Westbalkan
Schweizerische Botschaft in Pristina 
Adrian Krasniqi 11
p.o. Box 161
10010 Pristina
Kosovo

E-mail:  westbalkan@eda.admin.ch

Tel.: + 381 (0)38 248 090 (14:00 - 16:00)

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Bürgerrecht

Doppelte Staatsbürgerschaft
Verlust des Schweizer Bürgerrechts
Einbürgerung
Links
Doppelte Staatsbürgerschaft


Schweiz
Die Schweiz kennt die doppelte Staatsbürgerschaft. Schweizerbürger können also eine weitere Staatsbürgerschaft erwerben, ohne dass dies einen Einfluss auf das Schweizerbürgerrecht hat. Der Erwerb des Bürgerrechts eines anderen Staats sollte dem Regionalen Konsularcenter gemeldet werden.


Verlust des Schweizer Bürgerrechts

Schweizerinnen und Schweizer, die im Ausland wohnhaft sind und neben der schweizerischen noch eine zusätzliche Staatsangehörigkeit besitzen (bzw. eine solche zugesichert erhalten haben), können beim Regionalen Konsularcenter West-Balkan ein Gesuch um Entlassung aus dem Bürgerrecht nach Artikel 42 des Bürgerrechtsgesetzes stellen.


Einbürgerung

Informationen zur Einbürgerung finden Sie im Bundesgesetz vom 29. September 1952 über Erwerb und Verlust des Schweizer Bürgerrechts (BüG) sowie in den Merkblättern unterseitig.
Bei konkreten Fragen kontaktieren Sie bitte das Regionale Konsularcenter Pristina.