Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten

Schweizer Bürgerrecht

Durch Abstammung 
 
Nach dem schweizerischen Bürgerrechtsgesetz werden Kinder in folgenden Fällen durch Geburt automatisch Schweizer:

Durch Einbürgerung 
 
Bitte kontaktieren Sie das Regionale Konsularcenter Benelux in Den Haag für diesbezügliche Auskünfte.

Regionales Konsularcenter Benelux
c/o Schweizerische Botschaft
Postbus 30913
2500 GX Den Haag, Niederlande
Tel.: +31 (0)70 364 28 31/32
Fax: +31 (0)70 356 12 38
E-Mail:  benelux@eda.admin.ch

Allgemeine Informationen finden Sie auch in den rechts aufgeführten Dokumenten.