Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten

Reisehinweise Portugal

gültig am:  
Publiziert am: 10.07.2012

Diese Reisehinweise entsprechen der aktuellen Lagebeurteilung des EDA. Sie werden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst.

Beachten Sie unbedingt auch die nebenstehenden Rubriken; sie sind Bestandteil dieser Reisehinweise.



Grundsätzliche Einschätzung
Kriminalität
Verkehr und Infrastruktur
Besondere rechtliche Bestimmungen
Naturbedingte Risiken
Medizinische Versorgung

Besondere Hinweise
Nützliche Adressen


Grundsätzliche Einschätzung

Das Land ist stabil. Wegen der schwierigen Wirtschaftslage kommt es vor allem in Lissabon manchmal zu Demonstrationen. Bei den gelegentlichen Streiks muss mit Behinderungen und Verspätungen im Reiseverkehr gerechnet werden.



Kriminalität

Taschen- und Entreissdiebstähle nehmen in den Grossstädten und in den Touristenorten zu. Beachten Sie die üblichen Vorsichtsmassnahmen.



Verkehr und Infrastruktur

Portugal verfügt über ein gutes Strassennetz. Die Autobahngebühren können nur in elektronischer Form beglichen werden. Weitere Informationen dazu unter
Estradas (französisch, englisch)

Öffentlicher Verkehr: Portugal hat ein relativ weit verzweigtes Netz von Buslinien. Das Eisenbahnnetz ist abseits der Achse Faro – Lissabon – Braga sehr bescheiden.



Besondere rechtliche Bestimmungen

Für Fahrzeuglenker gilt eine Grenze von 0,5 Promille Blutalkoholgehalt.

Fahrzeuge mit Schweizer Nummernschildern benötigen auch für Ferienaufenthalte eine temporäre Einfuhrbewilligung (Declaração Aduaneira de Veículo, DAV). Sie erlaubt, das Fahrzeug innerhalb eines Jahres während sechs Monaten in Portugal zu benützen. Die Bewilligung muss bei der Einreise bei einem portugiesischen Zollamt beantragt werden. Weitere Auskunft erteilt die portugiesische Botschaft in Bern.
Adressen der wichtigsten Zollämter

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringen Mengen und bei jeder Art von Drogen mit mehrjährigen Haftstrafen geahndet.



Naturbedingte Risiken

Erdbeben sind möglich aber selten, besonders in der Algarve, im Raum Lissabon und auf den Azoren.
Meteorological Institute of Portugal

Im Sommer besteht vielerorts Waldbrandgefahr.
Segurança: Incêndios Florestais

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der Behörden. Sind die Verbindungen ins Ausland unterbrochen, kontaktieren Sie die Schweizerische Botschaft in Lissabon.



Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ist gewährleistet. Bei Arzt- und Krankenhausbehandlungen muss die Europäische Krankenversicherungskarte vorgewiesen werden.
Merkblatt Gemeinsame Einrichtung KVG

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.



Besondere Hinweise

Sie sind verpflichtet, sich jederzeit mit dem Pass oder der Identitätskarte ausweisen zu können (oder mit einer Fotokopie davon).



Nützliche Adressen

Allgemeine Notrufnummer: 112
Touristenpolizei Lissabon: 21 342 16 23
Touristenpolizei Cascais: 21 486 39 29
Touristenpolizei Oporto: 22 208 18 33
Polizei (Polícia Seguarança Publica)

Schweizerische Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste schweizerische Vertretung wenden.
Schweizerische Vertretungen im Ausland (Regionales Konsularcenter Madrid)

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz



Ausschluss der Haftung
Beachten Sie auch die zusätzlichen, allgemein gültigen Reise-Informationen; sie sind Bestandteil dieser Reisehinweise.
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur sorgfältigen Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.