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Schweiz als Gast- und Sitzstaat
Die Schweiz verfügt über eine langjährige Tradition als Gaststaat internationaler Organisationen und Konferenzen. Genf ist heute neben New York eines der beiden grössten Zentren der internationalen Zusammenarbeit, bekannt unter dem Namen Internationales Genf. Gemessen an der Zahl internationaler Konferenzen und Treffen steht Genf sogar weltweit an der Spitze.
Thematisch konzentriert sich die Gaststaatpolitik der Schweiz auf 5 Kerngebiete:
- Frieden, Sicherheit und Abrüstung
- Humanitäre Angelegenheiten und Menschenrechte
- Gesundheit
- Arbeit, Wirtschaft und Wissenschaft
- Nachhaltige Entwicklung und Erhaltung der natürlichen Ressourcen
Die Schweiz bietet den auf ihrem Territorium angesiedelten Organisationen vorteilhafte Arbeits- und Lebensbedingungen. Der Bund und die Kantone, welche internationale Organisationen und Konferenzen beherbergen, arbeiten eng zusammen.
Den internationalen Beamten und Mitgliedern der diplomatischen Vertretungen werden die nach internationalem Recht vorgesehenen Privilegien und Immunitäten gewährt. Die Schweiz setzt sich gleichzeitig dafür ein, dass den Organisationen ein attraktives Angebot an Büroräumlichkeiten zur Verfügung steht. Im Grossraum Genf leistet die Immobilienstiftung für die internationalen Organisationen (FIPOI) einen zentralen Beitrag. Die privatrechtliche Stiftung wurde 1964 von Bund und Kanton Genf gegründet.
Mit dem Internationalen Konferenzzentrum Genf (CICG) verfügt der Bund über ein bewährtes Instrument zur Umsetzung seiner Gaststaatpolitik. Das CICG gehört der FIPOI und befindet sich an optimaler Lage mitten im internationalen Stadtteil von Genf. Die Eidgenossenschaft übernimmt im Rahmen ihrer Gaststaatpolitik jährlich einen Teil der Betriebskosten. Das Konferenzzentrum wird bestimmten Benutzerkategorien unentgeltlich zur Verfügung gestellt.
Zur Stärkung der Position der Schweiz wurden die Rechtsgrundlagen angepasst. So wurde das Bundesgesetz über die von der Schweiz als Gaststaat gewährten Vorrechte, Immunitäten und Erleichterungen sowie die finanziellen Beiträge (Gaststaatgesetz - GSG) zusammen mit der entsprechenden Verordnung (Gaststaatverordnung - V-GSG) am 01.01.2008 in Kraft gesetzt.

