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Übereinkommen über die Rechte des Kindes (CRC)

Das Übereinkommen über die Rechte des Kindes wurde von der Generalversammlung der Vereinten Nationen (UNO) am 20.11.1989 verabschiedet. Das Übereinkommen zählt 193 Vertragsstaaten. Die Schweiz trat dem Übereinkommen am 24.02.1997 bei. Es garantiert in umfassender Weise die Menschenrechte von Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren. Das Übereinkommen geht vom Grundsatz aus, dass bei allen das Kind betreffenden Massnahmen primär das Wohl des Kindes zu berücksichtigen ist.

Das Übereinkommen enthält

  • ein Diskriminierungsverbot
  • das Recht des Kindes auf Identität
  • Bestimmungen über die Trennung von den Eltern und das rechtswidrige Verbringen von Kindern ins Ausland
  • den Schutz vor sexueller Ausbeutung und vor Kinderhandel
  • die klassischen Freiheits- und Prozessrechte sowie die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechte

Das Fakultativprotokoll betreffend die Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten zählt 143 Vertragsstaaten. Es trat für die Schweiz am 26.07.2002 in Kraft. Das Fakultativprotokoll bezweckt den besseren Schutz der Kinder und Jugendlichen in bewaffneten Konflikten, indem das in der CRC vorgesehene Mindestalter für die freiwillige und obligatorische Rekrutierung erhöht wird. 

Das Fakultativprotokoll betreffend den Verkauf von Kindern, die Kinderprostitution und die Kinderpornografie zählt 151 Vertragsstaaten. Es trat für die Schweiz am 19.10.2006 in Kraft. Das Fakultativprotokoll stärkt den Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung. 

Der Kinderrechtsausschuss überwacht die Umsetzung des Übereinkommens. Die Mitgliedstaaten erstatten ihm regelmässig Bericht. Auch die beiden Protokolle sehen als Überwachungsmechanismus ein Berichtsverfahren vor. Die Schweiz hat am am 19.01.2001 den 1. Bericht zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes unterbreitet. Den 1. Bericht zum Fakultativprotokoll betreffend die Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten wurde vom Bundesrat am 30. Juni 2004 verabschiedet. Am 9. Dezember 2011 verabschiedete der Bundesrat den 1. Bericht zum Fakultativprotokoll betreffend den Verkauf von Kindern, die Kinderprostitution und die Kinderpornografie.