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«La pratique suisse en matière de droit international public»
ABC des Völkerrechts
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Völkerrecht

Gerichtshof in Den Haag.

Justitia, Relief am Eingangstor zum Internationalen Gerichtshof in Den Haag (© Henk Kosters).

Das Völkerrecht regelt die zwischenstaatlichen Beziehungen. Es erleichtert die internationale Zusammenarbeit und stellt verbindliche Regeln auf, welche die internationalen Beziehungen berechenbarer machen. Das Völkerrecht ist die Grundlage für Frieden, für Stabilität und für den Schutz der Menschen. Mit der weltweit zunehmenden Interdependenz wird es ständig weiterentwickelt.

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Die Einhaltung des Völkerrechts in der Schweiz, die Weiterentwicklung der internationalen Justiz, die Gewährung von Immunitäten, die Wahrung der Interessen der Schweiz und ihrer Bürgerinnen und Bürger

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Schutz der Opfer bewaffneter Konflikte: Von den Genfer Abkommen bis zum Montreux-Dokument – ein konsequentes Engagement der Schweiz 

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Die Menschenrechte sind völkerrechtlich garantiert und stützen sich namentlich auf die grossen multilateralen Übereinkommen der UNO