Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten

Humanitäres Völkerrecht

Das humanitäre Völkerrecht umfasst alle Bestimmungen, die in bewaffneten Konflikten gelten. Es regelt die Kriegsführung und schützt die Opfer von bewaffneten Konflikten. Es ist in allen internationalen und nichtinternationalen bewaffneten Konflikten anwendbar, unabhängig von Legitimation oder Ursache der Gewaltanwendung.

Pflichten, die den Konfliktparteien aus dem humanitären Völkerrecht erwachsen

Rechtsquellen

Geltende Normen nach Art des Konflikts
Liegt ein Konflikt oder eine Besetzung vor, ist das humanitäre Völkerrecht von allen Konfliktparteien, ob Staaten oder nichtstaatliche bewaffnete Gruppen, zu beachten:

Kriegsverbrechen
Das humanitäre Völkerrecht muss nicht nur von den Vertragsparteien, sondern von allen am bewaffneten Konflikt teilnehmenden Einzelpersonen eingehalten werden. Schwere Verletzungen des humanitären Völkerrechts gelten in der Regel als Kriegsverbrechen. Beispiele für Kriegsverbrechen sind insbesondere:

Bei schweren Verletzungen der Genfer Konventionen ist jeder Staat verpflichtet, die mutmasslichen Täter entweder strafrechtlich zu verfolgen oder zur Strafverfolgung an einen anderen Staat oder an ein internationales Strafgericht auszuliefern.