Die Globalisierung der Finanzwirtschaft erfordert grenzüberschreitende Regulierungen und Standards. Als einer der führenden internationalen Finanzplätze ist die Schweiz aktiv an den Arbeiten entsprechender Gremien beteiligt und wendet die Standards an.
Umsetzung globaler Standards
Die Schweiz trägt und gestaltet als bedeutender internationaler Finanzplatz die globale Regulierungsagenda mit und setzt vereinbarte Finanzmarktreformen um. Als Grundlage dazu wurden entsprechende Gesetze und Verordnungen festgelegt und nationale Stellen mit der Kontrolle der Umsetzung betraut. Das stärkt die Finanzstabilität und untermauert die Glaubwürdigkeit des Schweizer Finanzplatzes.
Anpassungen wurden vor allem im Bereich der Kapital- und Liquiditätsanforderungen für Banken vorgenommen. Weiter hat die Schweiz ihre Gesetzgebung zu Finanzmarktinfrastrukturen und Derivatehandel sowie zur Geldwäschereibekämpfung umfassend revidiert. Für den automatischen internationalen Informationsaustausch (AIA) wurde 2017 ein entsprechendes Gesetz geschaffen und ab dem Folgejahr umgesetzt. Für Schweizer Versicherer wurden bereits früher weltweit führende Solvenzvorschriften erlassen, die als gleichwertig mit der EU-Regulierung anerkannt werden.
Mitarbeit in internationalen Finanzplatz Gremien
Die Schweiz ist engagiertes Mitglied in entscheidenden internationalen Finanz- und Steuergremien. Darunter sind die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung OECD, das Financial Stability Board FSB (Koordination Finanzmarktregulierung), der Internationale Währungsfonds IWF, die Financial Action Taskforce FATF (Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung) und das Global Forum (Überprüfung der Einhaltung der festgelegten Standards für Transparenz und Informationsaustausch zu Steuerzwecken). Die Gremien arbeiten nebst der Festlegung neuer Standards und Regulierungen auch an der Koordination und Kontrolle derselben. Zusätzlich verfügt die Schweiz über ein nationales Regelwerk zur Überprüfung der Einhaltung von festgelegten Standards.