Die nachhaltige Entwicklung und ihre Förderung durch den Bund ist ein Verfassungsauftrag (Art. 2, 54 und 73 BV). Seit 1997 legt der Bundesrat seine politischen Absichten zur Umsetzung der nachhaltigen Entwicklung in der Schweiz in einer Strategie fest. Diese stellt einen Orientierungsrahmen dafür dar, in welche Richtung sich die Schweiz künftig in wichtigen Bereichen weiterentwickeln soll. Ziel der Strategie ist, eine kohärente nachhaltige Entwicklung unseres Landes zu gewährleisten. Eine solche Kohärenz setzt voraus, dass die Handlungen auf den verschiedenen Ebenen des Staats koordiniert werden und dieser mit Partnern aus Wirtschaft, Zivilgesellschaft und Wissenschaft zusammenarbeitet.
Die fünfte Strategie Nachhaltige Entwicklung, die Teil der Botschaft zur Legislaturplanung 2016–2019 ist, misst der Agenda 2030 grosse Bedeutung bei. So übernimmt die Strategie schon jetzt wichtige Punkte der Agenda und soll in Zukunft noch besser auf diese abgestimmt werden. Längerfristig ist eine möglichst umfassende Ausrichtung auf die Agenda 2030 anzustreben. So kann die Schweiz dazu beitragen, die Ziele der Agenda bis 2030 zu erreichen.
Aktionsplan und umfassende Koordination
Um die in der Strategie genannten Ziele zu erreichen, umfasst sie einen Aktionsplan, der in neun Handlungsfeldern innenpolitische Massnahmen mit Bezug auf die politisch vorrangigen Bereiche der nachhaltigen Entwicklung aufführt. Zu diesen Handlungsfeldern gehören zum Beispiel die Wettbewerbsfähigkeit des schweizerischen Wirtschafts- und Finanzsystems, dessen Widerstandskraft, die Bewahrung der natürlichen Ressourcen, die soziale Sicherheit, der gesellschaftliche Zusammenhalt und die Gleichberechtigung.
Für die Nachhaltigkeitspolitik auf Bundesebene und die Strategie Nachhaltige Entwicklung ist das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) federführend. Die bundesinterne Koordination findet im Interdepartementalen Ausschuss Nachhaltige Entwicklung (IDANE) statt, in dem rund 35 Bundesstellen vertreten sind.