Gültig am:
Publiziert am: 10.12.2024

Diese Reisehinweise sind mit geringfügigen Anpassungen publiziert worden. Die Einschätzung der Lage ist unverändert gültig.


Reisehinweise für Bosnien und Herzegowina

Diese Reisehinweise entsprechen der aktuellen Lagebeurteilung des EDA. Sie werden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst.

Beachten Sie auch die nachstehenden länderunabhängigen Reiseinformationen und die Fokus-Themen; sie sind Bestandteil dieser Reisehinweise.

Grundsätzliche Einschätzung

Reisen nach Bosnien und Herzegowina gelten grundsätzlich als sicher. Es bestehen jedoch politische, religiöse und ethnisch motivierte Spannungen. Verzichten Sie deshalb auf öffentliche politische Meinungsäusserungen. Meiden Sie Kundgebungen jeder Art und lassen Sie insbesondere bei Fussballspielen im Umfeld der Stadien Vorsicht walten, denn Ausschreitungen können vorkommen. Informieren Sie sich in den lokalen Medien über die aktuelle Lage.

Minen und Blindgänger bilden in einigen Landesteilen nach wie vor eine Gefahr, vor allem abseits der touristisch besuchten Regionen. Im Zweifelsfall informieren Sie sich bei den lokalen Behörden und/oder der Bevölkerung und betreten Sie keine ungemähten Wiesen, brachliegenden Felder oder Hausruinen. Bleiben Sie auf häufig benutzten Wegen und unternehmen Sie Wanderungen ausschliesslich mit lokaler Reiseleitung.
Informationen über die Minengefahr finden Sie auf:
Mine Action Center Bosnia and Herzegovina

Das Risiko von Anschlägen kann auch in Bosnien und Herzegowina nicht ausgeschlossen werden. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Kriminalität

Kleinkriminalität ist vorhanden (Taschendiebstähle und Einbrüche). Seien Sie in öffentlichen Verkehrsmitteln besonders vorsichtig. Besonders in den grösseren Städten werden Autos durch professionelle Banden aufgebrochen oder gestohlen. Benutzen Sie wo möglich bewachte, abgeschlossene Parkplätze oder Parkhäuser.

Verkehr und Infrastruktur

Bosnien und Herzegowina verfügt nur über wenige Kilometer Autobahn. Der Strassenverkehr erfordert grösste Vorsicht, vor allem nachts. Die Strassen sind teilweise in schlechtem Zustand und es fehlen Markierungen. Das unvorhersehbare und aggressive Verhalten vieler Verkehrsteilnehmenden bildet ein zusätzliches Risiko.

Bei Verkehrsunfällen sollte die Position der Fahrzeuge bis zum Eintreffen der Polizei nicht geändert werden.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Das Gesetz legt für Fahrzeuglenkende diverse strafbare Obergrenzen des Blutalkoholgehaltes fest. Informieren Sie sich bei einer ortansässigen Kontaktperson, im Hotel oder bei den lokalen Behörden über die Strassenverkehrsregeln.

Fahrzeuglenkende, die in einen Verkehrsunfall mit Verletzten oder Todesopfern verwickelt sind, können vorübergehend festgenommen werden, bis die Schuldfrage geklärt ist.

Besonders gekennzeichnete Objekte dürfen nicht fotografiert werden (Militärobjekte, Raffinerien, Kraftwerke usw.).

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei kleinen Mengen und bei jeder Art von Drogen hart bestraft.

Die Haftbedingungen sind härter als in der Schweiz.

Kulturelle Besonderheiten

Es ist wichtig, das Verhalten den jeweiligen lokalen Gepflogenheiten anzupassen. Informieren Sie sich in Reiseführern, bei Ihrem Reisebüro oder vor Ort über die Verhaltensregeln und die genauen Bestimmungen. Denken Sie daran, dass während des Fastenmonats Ramadan in den Landesteilen mit mehrheitlich muslimischer Bevölkerung besondere Regeln und Vorschriften zu beachten sind.

Naturbedingte Risiken

Leichtere Erdbeben kommen gelegentlich vor.

Im Sommer herrscht vielerorts Waldbrandgefahr.

Nach schweren Regenfällen muss mit Überschwemmungen und Erdrutschen gerechnet werden, welche Strassen und Infrastruktur schwer beschädigen können.

Beachten Sie die Warnungen und Instruktionen der lokalen Behörden, z.B. Absperrungen, Evakuationsbefehle.

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden. Sind die Verbindungen ins Ausland unterbrochen, kontaktieren Sie die Schweizer Botschaft in Sarajevo.

Medizinische Versorgung

Eine breite medizinische Versorgung ist nur in den Krankenhäusern der grösseren Städte gewährleistet. Krankenhäuser verlangen vor Behandlungen eine finanzielle Garantie (Kreditkarte oder Vorschusszahlung).
Für die Behandlung von ernsthaften Erkrankungen und Verletzungen empfiehlt sich die Rückkehr in die Schweiz.

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Besondere Hinweise

Sie sind verpflichtet, sich jederzeit mit dem Pass oder der Identitätskarte ausweisen zu können.

Bei Aufenthalten von mehr als drei Tagen müssen Sie sich innerhalb von 48 Stunden bei den lokalen Behörden anmelden. Hotels erledigen normalerweise die Meldepflicht für ihre Gäste. Falls Sie nicht in einem Hotel logieren, müssen Sie oder Ihre Gastgeberin/Ihr Gastgeber die Formalitäten selbst erledigen. Auskunft über die Meldevorschriften und die zuständigen Meldestellen erteilen die Immigrationsbehörde von Bosnien und Herzegowina und die Botschaft von Bosnien und Herzegowina in Bern.
Service for Foreigners' Affairs

Wer die Meldepflicht nicht beachtet, muss mit Geldbussen oder der Abschiebung rechnen.

Nützliche Adressen

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Regionales Konsularcenter in Österreich

Schweizer Botschaft in Bosnien und Herzegowina 

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.