Antrag auf Erteilung eines Schengen-Visums und Verfahren
Touristenvisum
Merkblatt in Englisch und Farsi (PDF, 4 Seiten, 697.2 kB, Englisch)
Für Personen, deren Hauptzweck der Reise Tourismus ist und die in einem Hotel oder in einer gemieteten Ferienwohnung übernachten. Auch für Besitzer von Wohneigentum in der Schweiz.
Besuchervisum
Merkblatt in Englisch und Farsi (PDF, 5 Seiten, 716.8 kB, Englisch)
Für Personen, die Verwandte oder Freunde besuchen möchten und die in deren Haus oder Wohnung leben.
Visum für geschäftliche Beziehungen
Merkblatt in Englisch und Farsi (PDF, 5 Seiten, 711.1 kB, Englisch)
Für Personen, die von einer Firma mit Sitz in der Schweiz zu Geschäftszwecken eingeladen werden.
Medizinisch
Merkblatt in Englisch und Farsi (PDF, 5 Seiten, 730.2 kB, Englisch)
Für Personen, die eine medizinische Behandlung in einem Schweizer Krankenhaus durchführen möchten/müssen.
In der Regel trifft das Konsulat innerhalb von 15 Tagen eine Entscheidung. Diese Frist kann im Einzelfall verlängert werden.
Einige Schengen-Staaten verlangen, dass sie zu gewissen Visumanträgen an andere Schengen-Staaten konsultiert werden – dies bei Visumanträgen von Staatsangehörigen bestimmter Länder. Der Konsultationsprozess kann bis zu 14 Kalendertage dauern. Eine solche Konsultation ist derzeit für Staatsangehörige der hier aufgeführten Länder erforderlich:
Es wird deshalb empfohlen den Visumantrag frühzeitig einzureichen, frühestens 6 Monate vor der geplanten Reise.
Die Verweigerungsgründe werden dem Antragsteller unter Verwendung eines Standardformulars mitgeteilt.
Sie haben das Recht, innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Verweigerung Einsprache zu erheben. Informationen zum Einspracheverfahren finden Sie auf der Webseite des Staatssekretariats für Migration.
Die Erfassung der biometrischen Daten (Fingerabdrücke) erfolgt grundsätzlich ab dem 12. Lebensjahr alle 59 Monate ab der ersten Aufnahme.
Wenn Sie Familienangehöriger eines Staatsangehörigen der Schweiz, der Europäischen Union (EU) oder der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) sind, haben Sie das Recht, Ihren Antrag direkt bei der zuständigen Botschaft oder dem Konsulat der Schweiz einzureichen. Ein Termin ist obligatorisch und muss im Voraus gebucht werden.
Bürgerinnen und Bürger der EU und EFTA – einschliesslich der Schweiz – und ihre Familienangehörigen
Falls Sie sich über das Verhalten des Konsulatspersonals und gegebenenfalls über den externen Dienstleistungserbringer oder über den Prozess beschwerden möchten, wenden Sie sich bitte schriftlich an die zuständige Vertretung.
Personen welche offiziell durch eine internationale Organisation (Internationale Organisation in der Schweiz) eingeladen sind, können ihre Unterlagen ohne Termin von Sonntag bis Donnerstag, zwischen 10:30h und 11:00h bei der Visasektion einreichen.
Detaillierte Informationen finden Sie auf der englischen Seite.