Brauche ich ein Schengen-Visum?

Meine Staatsangehörigkeit Visumpflicht (ja/nein)
Kosovo ab 01.01.2024: NEIN (V12)

(V12)

Kosovo-Bürger benötigen kein Visum. Die Befreiung von der Visumpflicht gilt nur für Inhaber biometrischer Pässe, welche für kurzfristigen Zwecken reisen (z. B. Besuch von Familie oder Freunden, Geschäftsbesprechungen, Tourismus, medizinische Behandlungen usw., außer für Arbeit).

Bei Reisen müssen alle visumsbefreite Nicht-EU/EFTA-Bürger (inkl. Kosovo) die Einreisevoraussetzungen erfüllen und dafür die erforderlichen Dokumente mitnehmen, welche den Zweck und die Umstände ihres Aufenthalts in der Schweiz und/oder in den Schengen-Staaten belegen, siehe Details: SEM-FAQ unter Kapitel 3.1.1

Achtung: Das Visum ist weiterhin für alle Arten von Arbeiten erforderlich, auch wenn die Tätigkeit 8 Tage innerhalb eines Kalenderjahres nicht überschreitet, und für alle Aufenthalte von mehr als 90 Tagen über einen Zeitraum von 180 Tagen.

Nützlicher Link (auf Englisch, Albanisch und Serbisch): Website der Regierung des Kosovo 

Andere Staatsangehörigkeiten

Haben Sie eine andere Staatsangehörigkeit, so erhalten Sie die entsprechenden Informationen auf den Internetseiten des SEM. 

SEM – Übersicht der Ausweis- und Visumvorschriften nach Staatsangehörigkeit (Anhang 1, Liste 1: Staatsangehörigkeit)

Sollten Sie visumpflichtig sein, reichen Sie bitte ein Visumgesuch ein. Sie erhalten weitere Informationen auf der Seite:

Wo soll ich mein Gesuch für ein Schengen Visum einreichen?

Sollten Sie visumbefreit sein, dürfen Sie ohne Visum in die Schweiz resp. in den Schengen-Raum einreisen und sich dort bis maximal 90 Tage innerhalb von 180 Tagen aufhalten.