(V)
Von der Visumpflicht ausgenommen sind Drittstaatsangehörige mit einem gültigen dauerhaften Aufenthaltstitel eines Schengen-Mitgliedstaates oder eines gültigen nationalen Visum D in Verbindung mit einem anerkannten Reisedokument.
(M: D, S, OP)
Von der Visumpflicht ausgenommen sind Inhaber von Diplomaten-, Dienst- (Service Passport) und offiziellen Pässen für folgende Reisezwecke: offizielle Mission und andere Reisegründe, ohne Erwerbstätigkeit.