Politische Rechte

Schweizer Wahlunterlagen
Schweizer Wahlunterlagen © EDA, Präsenz Schweiz

Die folgenden Informationen helfen, wenn Schweizerinnen oder Schweizer ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen und am politischen Leben in der Schweiz teilnehmen wollen. Sie können an den eidgenössischen Volksabstimmungen und den Nationalratswahlen teilnehmen, ohne in die Schweiz zu reisen.

Unter den folgenden Bedingungen können Sie Ihre politischen Rechte brieflich vom Ausland her wahrnehmen:

  • Sie haben Ihren Wohnsitz im Ausland,
  • sind mindestens 18 Jahre alt und
  • bei einer Schweizer Vertretung angemeldet.

Wenn Sie diese Bedingungen erfüllen, können Sie sich bei der Schweizer Vertretung, bei der Sie angemeldet sind, ins Stimmregister eintragen lassen. Dazu können Sie entweder persönlich bei der Vertretung vorsprechen oder das ausgefüllte und unterzeichnete Formular zur Ausübung der politischen Rechte im Ausland einsenden.

Falls Sie Ihr Stimmrecht bereits brieflich vom Fürstentum Liechtenstein her in einer Stimmgemeinde in der Schweiz ausüben, bestätigen Sie bitte die Stimmgemeinde auf dem Formular «Anmeldung bei einer Schweizer Vertretung», (PDF, 2 Seiten, 940.9 kB, Deutsch) wenn Sie sich ins Auslandschweizerregister eintragen lassen.

Falls Sie Ihr Stimmrecht noch nicht brieflich vom Fürstentum Liechtenstein her ausüben, beachten Sie bitte die unten aufgeführten Informationen.

Gemäss Verordnung über Schweizer Personen und Institutionen im Ausland (Auslandschweizerverordnung, V-ASG) werden Sie ins Stimmregister Ihrer letzten Wohnsitzgemeinde in der Schweiz eingetragen. Waren Sie noch nie in der Schweiz wohnhaft, werden Sie ins Stimmregister Ihrer Heimatgemeinde oder einer Ihrer Heimatgemeinden eingetragen. 

Auslandschweizerverordnung (V-ASG; SR 195.11)

Die zuständige Stimmgemeinde wird Ihnen die Aufnahme ins Stimmregister direkt schriftlich bestätigen. Sie wird Ihnen jeweils auch die Abstimmungsunterlagen zukommen lassen. Bei Fragen oder Problemen im Zusammenhang mit dem brieflichen Stimm- und Wahlrecht wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Stimmgemeinde.

Den Abstimmungsunterlagen liegen jeweils die offiziellen Erläuterungen des Bundesrats bei. Weitere Informationen zu den Abstimmungen und Wahlen finden Sie in der Schweizer Revue und auf der Website von Swissinfo, einem Schweizer Nachrichtenportal in zehn Sprachen.

Bei einer Adressänderung müssen Sie die neue Adresse einzig Ihrer Schweizer Vertretung mitteilen. Sie wird Ihre Stimmgemeinde informieren.

Bei Unklarheiten wenden Sie sich bitte an die zuständige Schweizer Vertretung. Sie wird Ihre Fragen gern beantworten.

Online-Schalter

Sie haben am Online-Schalter die Möglichkeit, konsularische Dienstleistungen wie z.B. Anmeldung ins Auslandschweizerregister, Meldungen über Änderungen des Zivilstands, Adressänderungen usw. vorzunehmen.

Online-Schalter