Die Gebühren richten sich nach Artikel 46 bzw. Anhang 2 der Verordnung über die Ausweise für Schweizer Staatsangehörige (VAwG, SR 143.11). Die zuständige Schweizer Vertretung legt fest, in welcher Währung sie erhoben werden.
Gebühren
Identitätskarte | Pass | Kombi (Pass und IDK | Provisorischer Pass | |
---|---|---|---|---|
Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr | 360.00 | 720.00 | 820.00 | 1200.00 |
Erwachsene | 780.00 | 1680.00 | 1780.00 | 1200.00 |
Zuschlag für die Ausstellung eines provisorischen Passes ausserhalb der Bürozeiten | - | - | - | 300.00 |
Zuschlag für die Ausstellung eines provisorischen Passes an Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen | - | - | - | 600.00 |
Versandkosten aus der Schweiz | 110.00* | 110.00* | 220.00* | - |
Versandkosten der Vertretung | je nach Land und Anzahl Dokumenten | je nach Land und Anzahl Dokumenten | je nach Land und Anzahl Dokumenten | je nach Land und Anzahl Dokumenten |
Pass und Identitätskarte werden separat versandt (andere Produktionsstätten).
*Die Versandkosten decken den Versand von der Produktionsstätte in der Schweiz bis zur Schweizer Vertretung im Ausland oder bis zum Inhaber bzw. zur Inhaberin des Ausweises mit Aufenthaltsort im Ausland.
Die Gebühren sind anlässlich der persönlichen Vorsprache in bar (SEK) oder mit Debit-/Kreditkarte zu bezahlen. Die Gebühren in Kronen sind vom Wechselkurs zum Schweizer Franken abhängig und nicht bindend; Änderungen bleiben vorbehalten.
Die Schweizer Vertretung behält sich jederzeit Anpassungen aufgrund der Wechselkursentwicklung vor.
Verordnung über die Ausweise für Schweizer Staatsangehörige (VAwG; SR 143.11).