Gebühren für ein Schengen-Visum

Die Gebühren sind in der Verordnung über die Gebühren zum Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer (Gebührenverordnung AIG, GebV-AIG, SR 142.209) sowie im Visakodex geregelt. Die Beträge werden in der von der Schweizer Vertretung festgelegten Währung erhoben.

Die Visumgebühr ist bei der Einreichung des Antrags zu entrichten. Wenn Sie Ihren Antrag zurückziehen oder dieser abgelehnt wird, wird Ihnen die Gebühr nicht zurückerstattet.

Die Schweizer Vertretung behält sich jederzeit Anpassungen aufgrund der Wechselkursentwicklung vor.

Kategorie Betrag in CFA
Erwachsene oder Kinder ab 12 Jahren 57'000
Kinder von 6 bis 11 Jahren 28'500 
Kinder unter 6 Jahren gratis
Visum volgens AFV overeenkomst 22'500
Visum für Erwachsene nach art. 25a 86'000
Beschwerde Ablehnung Visum SEM 134'000

Die Visa für Familienangehörige von EU/EFTA Bürgern werden gebührenfrei erteilt.