Militärpflicht

Volljährigkeit im Ausland und Schweizer Militärpflicht

Sie sind als Auslandschweizer zusammen mit Ihrer Familie bei einer Schweizer Vertretung im Ausland angemeldet und haben die gesetzliche Volljährigkeit bzw. das 18. Altersjahr erreicht. In dem Jahr, in dem Sie volljährig werden, wird die für Ihren Wohnort zuständige Schweizer Vertretung Sie auffordern, sich unabhängig von Ihrer Familie ins Auslandschweizerregister eintragen zu lassen.

Gleichzeitig wird Ihnen das Merkblatt „Informationen für Auslandschweizer und Auslandschweizerinnen zur Militärdienstpflicht“ zugestellt. Daraus entnehmen Sie sämtliche für Sie relevanten Informationen im Zusammenhang mit der Militärdienstpflicht sowie verschiedene Links auf die Webseiten der Schweizer Armee.

Nehmen Sie bitte mit der für Ihren Wohnort zuständigen Schweizer Vertretung Kontakt auf, wenn Sie nach Erreichen der Volljährigkeit bzw. Ihres 18. Lebensjahrs nicht zur Anmeldung aufgefordert wurden und Ihnen kein Merkblatt „Informationen für Auslandschweizer und Auslandschweizerinnen zur Militärdienstpflicht“ zugestellt worden ist.

Haben Sie Fragen betreffend Ihrem Militärdienst in der Schweiz?

Für die Beantwortung allfälliger Fragen im Zusammenhang mit der Militärdienstpflicht der Auslandschweizer wenden Sie sich an das Kommando Ausbildung, Personelles der Armee, Bereich Rechtsanwendung/Vorgaben.

Personelles der Armee
Rodtmattstrasse 110
CH-3003 Bern

Tel.+41 800 424 111
Fax+41 58 464 32 70
E-Mail 
Kontaktformular
www.armee.ch/pers-a

Wer gibt mir mehr Informationen zum Thema Militärdienst in Deutschland?

Bitte informieren Sie sich bei der deutschen Bundeswehr.

Deutsche Bundeswehr