Informationen zum Coronavirus/Covid-19
Bitte beachten Sie, dass die nachfolgenden Angaben unverbindlich sind.
Bestimmungen zur Einreise in die Schweiz ab 20.05.2021
Für Einreisende mit Bus, Bahn, Schiff oder Flugzeug besteht eine Registrierungspflicht: Die Kontaktdaten müssen online registriert werden. Das entsprechende Einreiseformular ist hier abrufbar. Die Einreise muss den zuständigen kantonalen Behörden innerhalb von zwei Tagen gemeldet werden.
Reisende mit dem Flugzeug müssen für die Einreise ein negatives PCR-Testresultat mitführen, das nicht älter als 72 Stunde ist. Falls es aus verschiedenen Gründen nicht möglich ist, ein negatives PCR-Resultat vorzuweisen, darf für das Boarding von einem Flugzeug auch ein Antigen-Schnelltest, durchgeführt 24 Stunden vor der Abreise, angewendet werden. Nach der Einreise in die Schweiz muss jedoch der PCR-Test nachgeholt werden.
Für Personen, die mit einem PKW in die Schweiz einreisen, sind keine besonderen Vorkehrungen nötig.
Ausnahmen: Kinder unter 12 Jahren brauchen kein negatives Testresultat, sie sind von der Testpflicht ausgenommen. Es gibt noch weitere Ausnahmen, welche auf der Informationsseite des BAG genau aufgelistet sind.
Weitere Informationen zum Vorgehen nach der Einreise in die Schweiz finden Sie auf der Webseite des BAG.
Auslandvertretungen erstellen keine Laissez-passer und keine Bestätigungen für Flugreisende ohne PCR-Test, auch nicht, wenn Fluggesellschaften dies verlangen sollten im Zusammenhang mit ärztlichen Attesten oder fehlenden PCR-Tests. Das EDA hat keine Weisungsbefugnis gegenüber Luftverkehrsunternehmen in Fragen, die den Zutritt von Passagieren zum Flugzeug betreffen..