Im Hinblick auf eine Eheschliessung in der Schweiz haben die Verlobten bei der Botschaft in Tokio (nachfolgend Vertretung genannt) ein „Gesuch um Vorbereitung der Eheschliessung“ sowie eine „Erklärung betreffend die Voraussetzungen für die Eheschliessung“ abzugeben. Bei Wohnsitz in der Schweiz kann der/die Verlobte das Gesuch direkt bei der Wohngemeinde abgeben. Folgende Dokumente sind der Vertretung vorzulegen, resp. Abzugeben:
Eheschliessung in der Schweiz
Japanerin/Japaner
- Pass
- Wohnsitzbescheinigung (Juminhyou)
- Japanischer Familienregisterauszug (Koseki Touhon [Zenbu Jikou Shoumei])
- Ehefähigkeitszeugnis (Youken Gubi Shoumeisho)
Falls geschieden, zusätzlich:
- Scheidungsurteil (Rikon Todoke no Juri Shoumeisho) oder Familienregister-auszug, aus welchem das rechtskräftige Scheidungsdatum ersichtlich ist.
Falls verwitwet, zusätzlich zu den obigen Dokumenten:
- Todesurkunde des früheren Ehegatten (Shibou Todoke no Juri Shoumeisho) oder Familienregisterauszug, in welchem der Tod des Ehegatten eingetragen ist.
Schweizerin/Schweizer
- Bei Wohnsitz in Japan: Pass
- Bei Wohnsitz in Japan: Wohnsitzbescheinigung (Juminhyou)
Fehlt diese Bestätigung, so kann die Vertretung anstelle dieses Dokuments eine gebührenpflichtige Nationalitäts- und Immatrikulationsbestätigung ausstellen (CHF 40.- in JPY) - Personenstandsausweis
Fehlt dieses Dokument, wird das Zivilstandsamt Ihrer Heimatgemeinde diese Bestätigung gegen Gebühren erstellen.
Alle diese Dokumente dürfen nicht mehr als 6 Monate alt sein. Nach der üblichen Überprüfung wird die Vertretung das Gesuch mit der Erklärung der Heiratsgemeinde in der Schweiz übermitteln.
Achtung: Sämtliche japanische Dokumente sind mit Apostille (Den Haag Abkommen vom 5. Oktober 1961) zu versehen. Die Apostille wird kostenlos durch das japanischen Aussenministerium ausgestellt:
Kosten
Bei Wohnsitz der Schweizerin/des Schweizers in der Schweiz: Fr. 230.-- umgerechnet zum Gebührenkurs in Yen.
Zeitbedarf
Rund 3-4 Wochen bis die Dokumente bei der Gemeinde eintreffen.
* Zusätzlich müssten Sie einige weiteren Dokumente am Schalter ausfüllen, welche Zeit in Anspruch nimmt. Wir bitten Sie daher, während unseren Öffnungszeiten früher zu kommen.