Für Reisende aus Japan gelten die allgemeinen Einreisebedingungen für die Schweiz ab dem 21. Juni 2021.
Um zu sehen, welche Regeln bei der Einreise in die Schweiz für Ihre spezielle Situation gelten, konsultieren Sie bitte den Online BAG - Travelcheck.
Folgende Maßnahmen gelten bei der Einreise in die Schweiz, wenn Sie nicht vollständig geimpft sind oder nicht nachweisen können, dass Sie sich in den letzten 6 Monaten von COVID-19 erholt haben:
- Negativer PCR-Test (Zertifikat in Englisch)
Alle Personen, die mit dem Flugzeug in die Schweiz einreisen, müssen bei der Ankunft einen gültigen Nachweis über ein negatives PCR-Testergebnis vorlegen. Kinder unter 16 Jahren sind von der Prüfungspflicht ausgenommen. Das Zertifikat muss in englischer Sprache ausgestellt sein und darf zum Zeitpunkt der Ankunft nicht älter als 72 Stunden sein. Ohne gültiges Zertifikat wird das Boarding von Flugzeugen in die Schweiz verweigert. Das EDA hat keine Weisungsbefugnis gegenüber den Fluggesellschaften, was den Zutritt der Passagiere zum Flugzeug betrifft.
Die Ausnahmen sind auf der Website des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) aufgeführt. Allerdings hat jede Fluggesellschaft ihre eigenen Regeln zur Bekämpfung der Pandemie. Wir empfehlen daher dringend, sich rechtzeitig mit Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung zu setzen, um die Ausnahmeregelung und die Einsteigebedingungen zu bestätigen.
- Kontaktverfolgung
Alle Personen, die per Flugzeug, Schiff, Bus oder Zug in die Schweiz einreisen, müssen bei der Ankunft ein Online-Formular ausfüllen. Diese Informationen helfen dabei, infizierte Personen leichter zu identifizieren und Übertragungsketten so schnell wie möglich zu unterbrechen. Weitere Informationen und einen Download des Formulars finden Sie hier: swissplf.admin.ch.
- Quarantäne
Reisende, die aus Japan in die Schweiz einreisen, müssen vorerst nicht in Quarantäne. Dies kann sich jedoch jederzeit ändern. Bitte konsultieren Sie vor Ihrer Reise die BAG-Liste der Risikoländer.
Weitere wichtige Informationen zu den Einreisebestimmungen finden Sie auf der Website des Staatssekretariats für Migration (SEM) und des Bundesamts für Gesundheit (BAG).
Weitere Länder können auf der Liste der Risikoländer des SEM stehen. Für die Einreise aus diesen Staaten gelten weiterhin Einreisebeschränkungen. Die Liste wird bei Bedarf angepasst. Wir empfehlen Ihnen deshalb, sich regelmässig auf der Website des SEM zu informieren.
Die Wiedereinreise nach Japan von Ausländern mit Aufenthaltsstatus, die aus bestimmten Ländern nach Japan zurückkehren, kann weiterhin verweigert werden. Bitte konsultieren Sie die folgende Webseite für Details: MOFA - Border enforcement measures to prevent the spread of COVID19
Für weitere Informationen betreffend Visa Gesuche besuchen Sie bitte folgende Webseite Visa entry to Switzerland.
Folgende weiterführende Links könnten nützlich sein:
- Reisebericht des EDA, Focus Corona Virus (2019-nCoV), in Deutsch, Französisch und Italienisch.
- BAG Infoline Corona Virus: +41 58 463 00 00