Entry Japan
- Die japanische Regierung führt die folgenden Beschränkungen für die Einreise nach Japan für viele Länder einschliesslich der Schweiz ein: Nicht-japanischen Staatsangehörigen, die sich in den letzten 14 Tagen in spezifisch festgelegten Ländern oder Regionen aufgehalten haben, wird die Einreise nach Japan verweigert, es sei denn, die Umstände sind aussergewöhnlich. Ausländer mit dem Status oder Wohnsitz "Permanent Resident", "Ehepartner oder Kind eines japanischen Staatsbürgers", "Ehepartner oder Kind eines Permanent Resident" oder "Long Term Resident", welche Japan mit einer Wiedereinreisegenehmigung verlassen haben, werden grundsätzlich als Personen in besonderen Umständen behandelt. Bitte kontaktieren Sie eine japanische Botschaft oder die japanische Einwanderungsbehörde für weitere Informationen und Abklärungen zur genauen Vorgehensweise: Link
- Seit 28. Dezember 2020 sind die Lockerungen der 14-tägigen Quarantäne suspendiert. Personen, welche die japanische Staatsangehörigkeit nicht besitzen und als Residenten Japans von einer Reise aus der Schweiz zurückkehren, müssen sich in allen Fällen in eine 14-tägige Quarantäne begeben.
- Zusätzlich ist bei der Ankunft am Flughafen in Japan ein negativer COVID-19-Test in englischer Sprache vorzulegen, welcher innerhalb von 72 Stunden vor der Ankunft gemacht wurde.
- Rückkehrer sind verpflichtet, sich für 3 Tage an einem vom Leiter der Quarantänestation bestimmten Ort in Quarantäne zu begeben (nur von der Quarantänestation gebuchte Unterkünfte). Am dritten Tag müssen sie erneut einen COVID-19-Test vornehmen. Diejenigen, die ein negatives Test-Ergebnis haben, sind verpflichtet, sich bis zum Ablauf von 14 Tagen nach der Einreise nach Japan zu Hause in Quarantäne zu begeben, als Ersatz für die von der Quarantänestation gebuchten Unterkünfte.
- Die japanischen Behörden verlangen auch bei der Ankunft einen Fragebogen, welcher online ausgefüllt werden kann. Für weitergehende Auskünfte empfiehlt sich die Konsultation dieser Webseite der japanischen Behörden.
- Ausländern mit Aufenthaltsstatus, die Japan nach dem 13. Mai verlassen haben und sich innerhalb von 14 Tagen vor dem Antrag auf Landung in Indien, Nepal oder Pakistan aufgehalten haben, wird die Wiedereinreise nach Japan vorerst verweigert. Diejenigen, die vor dem 13. Mai ausgereist sind, werden neben anderen Maßnahmen aufgefordert, sich bis zu 10 Tage an einem von den japanischen Behörden bestimmten Ort in Quarantäne zu begeben (von der Quarantänestation gesicherte Einrichtungen) .
- Ausländern mit Aufenthaltsstatus, die Japan nach dem 19. Mai verlassen haben und sich innerhalb von 14 Tagen vor dem Antrag auf Landung auf den Malediven, Sri Lanka oder in Bangladesch aufgehalten haben, wird die Wiedereinreise nach Japan vorläufig verweigert. Diejenigen, die vor dem 19. Mai abgereist sind, werden neben anderen Maßnahmen aufgefordert, sich bis zu 10 Tage an einem von den japanischen Behörden bestimmten Ort in Quarantäne zu begeben (Einrichtungen, die von der Quarantänestation gesichert werden) Link (MOFA).
Impfung
Personen mit Wohnsitz im Ausland müssen sich betreffend COVID-19 Impfung an die Vorgaben und das Angebot im Gastland halten. Informationen zum Fragebogen für das Screening vor der Impfung mit dem COVID-19-Impfstoff, Anweisungen für die COVID-19-Impfung (hergestellt von Pfizer) und Hinweise zur COVID-19-Impfung finden Sie auf der Website des japanischen Ministeriums für Gesundheit, Arbeit und Soziales. Schweizer Staatsangehörige, die in der Schweiz eine obligatorische Krankenversicherung abgeschlossen haben, können sich in der Schweiz impfen lassen. Wenden Sie sich hierfür an Ihre Krankenkasse und/oder Ihren Schweizer Hausarzt. Weitere Informationen zur Impfung gegen COVID-19 in der Schweiz finden Sie auf den Webseiten des BAG: Coronavirus: Impfung & So schützen wir uns: Impfung sowie Webseiten der Auslandschweizer Organisation.
AHV – Bestätigung der Lebensbescheinigung
Bitte beachten Sie das neu beschriebene Verfahren der Schweizerischen Ausgleichskasse (SCO) in Genf.