Bundesrat Cassis und Frankreichs Aussenminister Le Drian verständigen sich über Inkraftsetzung des Abkommens zum EuroAirport


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Medienmitteilung, 19.12.2017

Bei ihrem ersten Treffen haben Bundesrat Ignazio Cassis und der französische Aussenminister Jean-Yves Le Drian in der Frage des Steuerregimes am Flughafen Basel-Mulhouse (EuroAirport) einen Schlusspunkt gesetzt: Das Abkommen mit den Regelungen für Schweizer Unternehmen, die am EuroAirport tätig sind, wird ab nächstem Jahr gelten. Im Zentrum des Arbeitstreffens der beiden Aussenminister standen ausserdem weitere bilaterale Themen, die Lage in Europa sowie die Politik der Schweiz gegenüber der EU.

Ignazio Cassis schüttelt dem französischen Aussenminister Jean-Yves Le Drian in Paris die Hand.
Erstes Treffen und Arbeitsbesuch von Bundesrat Cassis bei seinem französischen Amtskollegen Jean-Yves Le Drian in Paris. © EDA

Mit Beginn des Jahres 2018 wird am Flughafen Basel-Mulhouse das neue Steuerregime in Kraft treten, das unter anderem klärt, welche Steuern Schweizer Unternehmen, die am EuroAirport tätig sind, an die Schweiz oder an Frankreich zu entrichten haben. Noch steht die offizielle Benachrichtigung Frankreichs aus, dass Frankreich das Abkommen ratifiziert hat. Nachdem die französische Nationalversammlung gestern dem Abkommen zugestimmt hat, ist diese Notifizierung eine Formalität. „Der Vertrag ist ein Erfolg für beide Staaten und für die wirtschaftliche Entwicklung der gesamten trinationalen Oberrheinregion“, sagte Bundesrat Cassis nach dem Gespräch mit dem französischen Aussenminister Jean-Yves Le Drian heute in Paris. Er schaffe für die am Euroairport – also auf französischem Boden - angesiedelten Unternehmen Rechtssicherheit, mache eine Weiterführung der wichtigen, von beiden Staaten getragenen Infrastruktur möglich und habe das Potenzial, dass dort neue Arbeitsplätze entstünden, sagte Bundesrat Cassis.

Bundesrat Cassis und Aussenminister Le Drian haben ausserdem den Abschluss der Verhandlungen über die Auflösung des Fürsorgeabkommens von 1931 zwischen beiden Ländern bestätigt.

Diese Vereinbarung, die seit Ende November 2017 ausser Kraft ist, hatte zwischen beiden Staaten die gegenseitige Rückerstattung von Sozialhilfebeiträgen an bestimmte Staatsangehörige aus einem der Länder geregelt, die im anderen Staat wohnhaft sind.  

Das Treffen, das auch dem ersten Kennenlernen der Aussenminister der beiden Nachbarstaaten diente, unterstrich die engen bilateralen Beziehungen. Mit einem Handelsvolumen von rund 27 Milliarden CHF ist Frankreich der viertwichtigste Wirtschaftspartner der Schweiz. Bei nicht weniger als 459 Projekten im Rahmen des EU-Forschungsrahmenprogramms arbeiten Schweizer und französische Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zusammen. Über 170‘000 Grenzgängerinnen und Grenzgänger kommen jeden Tag aus Frankreich zur Arbeit in die Schweiz, während in rund 2200 Schweizer Unternehmen in Frankreich über 100‘000 Menschen angestellt sind.
  
Neben bilateralen Themen standen auch die Situation in Europa, die Politik der Schweiz gegenüber der EU sowie internationale Aspekte im Zentrum des Gesprächs. In Bezug auf die EU-Politik der Schweiz sprachen beide Gesprächspartner unter anderem über den Stand der Umsetzung des neuen Verfassungsartikels zur Zuwanderung (Art. 121a BV) und die Verhandlungen über die institutionellen Fragen. Die Situation nach dem EU-Austritt des Vereinigten Königreichs wurde ebenfalls diskutiert.


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Bilaterale Beziehungen Schweiz - Frankreich


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