Das CWÜ verbietet die Entwicklung, die Produktion, den Erwerb und den Einsatz chemischer Waffen. Mit der Umsetzung des CWÜ betraut ist die Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OPCW), der die Schweiz seit 1997 angehört. Seit 2012 steht der wiederholte Einsatz von Chemiewaffen, insbesondere in Syrien sowie im Zusammenhang mit dem Anschlag auf Sergei Skripal 2018 und der Vergiftung Alexei Nawalnys 2020, im Zentrum der Diskussionen in der OPCW. Diese Entwicklung hat zu einer ausgeprägten Polarisierung innerhalb der Organisation geführt. Die Schweiz setzt sich dafür ein, dass die OPCW ihre Aufgaben auch in Zukunft glaubwürdig und unparteiisch erfüllen kann.
Das CWÜ sieht vor, dass alle fünf Jahre der Stand der Umsetzung des Übereinkommens überprüft und Empfehlungen für die Zukunft ausgesprochen werden. Heute beginnt in Den Haag (Niederlande) die 5. Überprüfungskonferenz, die bis 19. Mai 2023 dauert. Zentrales Thema der Überprüfungskonferenz sind die Chemiewaffeneinsätze in Syrien und deren Aufklärung.
Das Investigation and Identification Team (IIT) der OPCW hat zu Beginn des Jahres seinen dritten Bericht veröffentlicht, der die Urheberschaft eines Chemiewaffeneinsatzes vom 07. April 2018 in Douma (Syrien) untersuchte. Damals wurden 43 Personen getötet und Dutzende weitere in Mitleidenschaft gezogen. Die Schweiz verurteilt jeglichen Einsatz chemischer Waffen in aller Schärfe. Sie setzt sich dafür eine, dass alle Chemiewaffeneinsätze aufgeklärt werden, indem die Fakten wissenschaftlich eruiert, die Verantwortlichen identifiziert und zur Verantwortung gezogen werden.
Die Vernichtung aller deklarierten Chemiewaffen, deren Überprüfung eine der Hauptaufgaben der OPCW ist, sollte noch dieses Jahr abgeschlossen werden. Dies stellt einen Meilenstein dar. Die Chemiewaffeneinsätze der letzten Jahre haben jedoch gezeigt, dass die Arbeit der OPCW damit nicht abgeschlossen ist. Im Gegenteil: Die Organisation muss sich darauf konzentrieren, das Wiederaufkommen der Chemiewaffen zu verhindern. Wichtig dafür sind ein robustes Verifikationsregime, die Fähigkeit, so genannte Challenge Inspections durchzuführen, der Umgang mit der Bedrohung durch nicht-staatliche Akteure und die Sensibilisierung durch Öffentlichkeitsarbeit. Die Schweiz unterstützt die OPCW dabei durch finanzielle Beiträge, zum Beispiel für den Bau des kürzlich eröffneten Center for Chemistry and Technology, aber auch Fachwissen. Mit dem Labor Spiez verfügt die Schweiz zudem über eine weltweit führende Fachorganisation, die auch dem Netzwerk der designierten Labore der OPCW angehört.
Die Schweiz gehört zur Gruppe der Staaten, die die Durchsetzung der Bestimmungen des CWÜ vorantreiben. Trotz des Versuchs einiger Staaten, die Glaubwürdigkeit der OPCW zu unterminieren, ist es gelungen, durch klare Mehrheitsentscheide wirksame Gegenmassnahmen zu ergreifen. Dazu gehören u.a. die Etablierung des IIT, der Entzug des Stimm- und Wahlrechts Syriens oder die Aufnahme von Chemikalien der sogenannten «Novichok»-Familie in den Anhang des CWÜ. Das sind Themen, die die Schweiz auch an dieser Überprüfungskonferenz und in Zukunft im Rahmen der OPCW verfolgen wird.
Adresse für Rückfragen:
Kommunikation EDA
Bundeshaus West
CH-3003 Bern
Tel. Kommunikationsservice: +41 58 462 31 53
Tel. Medienstelle: +41 58 460 55 55
E-Mail: kommunikation@eda.admin.ch
Twitter: @EDA_DFAE