Anpassung des Anhangs zur Verordnung über Massnahmen gegen gewisse Personen aus Tunesien

28.01.2011

Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA hat die Namen von sechs natürlichen Personen im Anhang der Verordnung über Massnahmen gegen gewisse Personen aus Tunesien hinzugefügt, den Namen einer natürlichen Person gestrichen sowie einen Eintrag neu formuliert. Die Änderungen treten am heutigen Tag in Kraft.