Coronavirus: Arbeitskräfte aus Drittstaaten können wieder zugelassen werden

24.06.2020

Für die Einreise in die Schweiz gab es seit dem 11. Mai verschiedene Lockerungsschritte. In einem weiteren Schritt hebt der Bundesrat nun per 6. Juli 2020 die corona-bedingten Beschränkungen bei der Zulassung von Arbeitskräften aus Drittstaaten – also Staaten ausserhalb der EU und der EFTA – vollständig auf. Auch die Gesuche nicht erwerbstätiger Drittstaatsangehöriger – zum Beispiel Rentner – sollen ab diesem Datum wieder gemäss den üblichen Kriterien von den Kantonen bearbeitet werden. Allerdings wird es Drittstaatsangehörigen noch nicht möglich sein, für Ferien in die Schweiz zu reisen: Einreisen für bewilligungsfreie Aufenthalte von weniger als 90 Tagen werden weiterhin nur in Fällen äusserster Notwendigkeit bewilligt.