Waffenstillstand zwischen der kolumbianischen Regierung und der ELN - Stellungnahme des EDA

Medienmitteilung, 01.10.2017

Gemeinsam mit Deutschland, den Niederlanden, Italien und Schweden begrüsst die Schweiz das befristete bilaterale Waffenstillstandsabkommen zwischen der kolumbianischen Regierung und der Nationalen Befreiungsarmee (ELN), das am Sonntag in Kraft getreten ist. Die fünf Staaten, die der «Group of Countries for the Support, Accompaniment and Cooperation of the Negotiating Table» (GPAAC) in Quito angehören, gratulieren den Verhandlungsteams zu diesem bedeutenden Erfolg. Sie gehen davon aus, dass sich damit insbesondere die humanitäre Lage der Zivilbevölkerung verbessern wird.

Die Waffenruhe wird den von der bewaffneten Gewalt besonders stark betroffenen Regionen Kolumbiens viele Möglichkeiten eröffnen, insbesondere eine breitere Mitwirkung aller Bevölkerungsgruppen am Friedensprozess. Die GPAAC ruft beide Seiten auf, sich an das Waffenstillstandsabkommen zu halten und so ihren Willen, einen umfassenden und dauerhaften Frieden in Kolumbien herbeizuführen, zu bekräftigen.

Die GPAAC begrüsst die Unterstützung der UNO und der katholischen Kirche bei der Umsetzung des Abkommens. Die GPAAC-Mitglieder bestätigen ihre Bereitschaft, die Friedensverhandlungen zwischen der kolumbianischen Regierung und der ELN weiterhin zu unterstützen und zu begleiten.


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