Als Reaktion auf die anhaltende militärische Aggression Russlands gegen die Ukraine sowie auf die fortwährenden destabilisierenden Handlungen Russlands, die die territoriale Integrität, die Souveränität und die Sicherheit der Ukraine untergraben, hatte die Europäische Union (EU) am 16. Dezember 2024 im Rahmen ihres 15. Sanktionspakets neue Massnahmen gegen Russland erlassen. Bereits am 23. Dezember 2024 nahm das Eidgenössische Departement für Wirtschaft Bildung und Forschung (WBF) die in seiner Kompetenz stehende Sanktionierung von 54 weiteren natürlichen Personen und 30 Unternehmen und Organisationen durch die Schweiz vor (vgl. Medienmitteilung unten).
An seiner Sitzung vom 12. Februar 2025 hat der Bundesrat beschlossen, sich weiteren Massnahmen des 15. Sanktionspakets der EU gegenüber Russland anzuschliessen. Neu ist es verboten, bestimmte russische Gerichtsentscheide, mit denen russische Gerichte ihre ausschliessliche Zuständigkeit für Streitigkeiten zwischen russischen und Schweizer Unternehmen beanspruchen, anzuerkennen und zu vollstrecken. Mit diesem Verbot sollen die Rechte von Schweizer Unternehmen geschützt und die Unternehmen vor ungerechtfertigtem finanziellem Schaden bewahrt werden.
Die Anpassung der Verordnung über Massnahmen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine (SR 946.231.176.72) beinhaltet zudem die Verlängerung verschiedener Ausnahmebestimmungen, die Schweizer Unternehmen einen geordneten Abzug von Investitionen aus Russland ermöglichen. Diese Massnahmen treten am 13. Februar 2025 in Kraft.
Weiterführende Informationen
Verordnung über Massnahmen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine
Massnahmen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine (admin.ch)
Medienmitteilung vom 23. Dezember 2024
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Herausgeber:
Der Bundesrat
Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung