Studieren im Vereinigten Königreich
1. Einreise und Aufenthalt
Seit dem 1. Januar 2021 wendet das Vereinigte Königreich ein punktebasiertes Einwanderungssystem mit speziellen Visarouten an, so z.B. für Studierende und Hochschulabsolventen.
Schweizer Staatsangehörige können weiterhin für Aufenthalte von bis zu maximal 6 Monaten visumfrei als Besucher einreisen und einen Kurzstudiengang absolvieren.
Einführung in das punktebasierte Einwanderungssystem für EU/EWR- und Schweizer Besucher
Informationen von UKCISA für Besucher (en)
Prüfen, ob Sie ein Visum benötigen (en)
Für ein Studium, das länger als 6 Monate dauert, müssen Schweizer Staatsangehörige vor der Abreise ein Visum beantragen und bei der Einreise im Besitz der entsprechenden Aufenthaltsbewlligung sein.
Studieren im Vereinigten Königreich – der Studentenweg
Einführung in das punktebasierte Einwanderungssystem für EU/EWR- und Schweizer Studenten (en)
Für Sprachkurse von 6 bis 11 Monaten gibt es ein besonderes Kurzzeit-Studienvisum.
Das Kurzzeit-Studienvisum zum Englischlernen im Vereinigten Königreich (en)
Informationen von UKCISA über das Kurzzeit-Studienvisum (en)
Für Kinder im Alter von 4 bis 17 Jahren, die eine unabhängigen Schule (z. B. ein Internat) besuchen möchten, gibt es ein separates Visum.
2. Kursgebühren und finanzielle Unterstützung
a) Schweizer Staatsangehörige, die in das Vereinigte Königreich umziehen
Schweizer Staatsangehörige, die ab dem 1. Januar 2021 für ein Studium in das Vereinigte Königreiche übersiedeln, haben keinen Anspruch mehr auf die sog. «home fees» oder «student support». Dies bedeutet, dass britische Universitäten von Schweizer Studierenden die sog. «overseas fees» verlangen können, die je nach Einrichtung und Studiengang variieren. Dies gilt für das gesamte Vereinigte Königreich, d. h. für England, Schottland, Wales und Nordirland.
b) Schweizer Bürger, die bereits vor dem 31. Dezember 2020 im Vereinigten Königreich leben
Schweizer Staatsangehörige, die den Aufenthaltsstaus Settled oder Pre-Settled im Rahmen des EU-Settlement Schemes besitzen und die Aufenthaltskriterien erfüllen, haben in England, Schottland, Wales und Nordirland Anspruch auf den Status «home fee» und auf Studiendarlehen.