Ausschlaggebend für die Beratungen des Bundesrates waren der Entscheid des Obersten Gerichtshofs der USA vom 20. Februar, dass der International Emergency Economic Powers Act (IEEPA) den Präsidenten nicht zur Erhebung allgemeiner Zölle berechtigt, und der Beschluss der US-Regierung, neue Zusatzzölle auf Basis einer anderen Rechtsgrundlage einzuführen.
Die Unsicherheit rund um die US-Handelspolitik ist erheblich. Die konkrete Ausgestaltung der gegenwärtigen und künftigen Massnahmen bleibt unklar. Die Stabilisierung und Verbesserung der Handelsbedingungen für Schweizer Unternehmen in einem der wichtigsten Exportmärkte bleiben eine Priorität für den Bundesrat. Er ist der Ansicht, dass ein rechtsverbindliches Abkommen zur Stabilisierung der bilateralen Handelsbeziehungen und weiteren Verbesserung der Exportmöglichkeiten für Schweizer Unternehmen beiträgt. Er hat deshalb entschieden, dass die Verhandlungen mit den USA im Rahmen des bestehenden Verhandlungsmandates weitergeführt werden. Die Parameter der Verhandlungen werden dabei nach Massgabe der Entwicklungen in der US-Politik laufend überprüft und gegebenenfalls angepasst.
Weitere Informationen: Handelsbeziehung Schweiz USA
Adresse für Rückfragen:
Kommunikation GS-WBF +41 58 462 20 07 info@gs-wbf.admin.ch
Herausgeber:
Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung