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Situation im Nahen und Mittleren Osten

Krise

Aktualisiert am 13. März 2026

Stellungnahme der Schweiz und Informationen für Schweizer Staatsangehörige und Reisende in der Region.

Veröffentlicht am 1. Februar 2026

Asset Recovery in Fällen von ausländischen politisch exponierten Personen (PEP)

Als bedeutender internationaler Finanzplatz engagiert sich die Schweiz im Kampf gegen die globale Korruption. Unter gewissen Voraussetzungen können mittels Asset Recovery illegal erworbene Vermögenswerte von ausländischen politisch exponierten Personen (PEP) gesperrt, eingezogen und in den rechtmässigen Wirtschaftskreislauf zurückgeführt werden. Zur effizienten Umsetzung dieses Prozesses hat die Schweiz ein vielseitiges rechtliches Dispositiv entwickelt.

Das aussenpolitische Engagement der Schweiz beruht auf einem Wertesystem, welches auf die Förderung der Rechtsstaatlichkeit, Gerechtigkeit, Transparenz und der sozialen sowie wirtschaftlichen Wohlfahrt abzielt. Das globale Problem der Korruption stellt ein Hindernis bei der Verwirklichung dieser Ziele dar. Um diesem Hindernis zu begegnen, trifft die Schweiz sowohl auf innerstaatlicher wie auch auf internationaler Ebene Massnahmen zur Korruptionsbekämpfung.

Eine besondere Herausforderung sind illegale Vermögenswerte ausländischer PEP, auf welche die Schweiz in den letzten Jahrzehnten einen verstärkten Fokus gesetzt hat. Es handelt sich um Fälle, in denen sich PEP oder ihnen nahestehende Personen unrechtmässig bereichern und die illegal erworbenen Vermögenswerte auf verschiedenen Finanzplätzen deponieren, unter anderem auch in der Schweiz.

Asset Recovery ist ein Instrument, um gegen dieses Phänomen vorzugehen. Mittels Asset Recovery können illegale Vermögenswerte ausländischer PEP, die trotz Präventionsmechanismen auf den Schweizer Finanzplatz gelangen, identifiziert, gesperrt, eingezogen und in den rechtmässigen Wirtschaftskreislauf zurückgeführt werden.

Asset Recovery Prozess in PEP-Fällen

Ausländische politisch exponierte Personen (PEP)

Als PEP gelten Personen, die im Ausland mit führenden öffentlichen Funktionen betraut sind oder waren, insbesondere Staats- und Regierungschefinnen und -chefs, hohe Politikerinnen und Politiker auf nationaler Ebene, hohe Funktionärinnen und Funktionäre in Verwaltung, Justiz, Militär und Parteien auf nationaler Ebene, die obersten Organe staatlicher Unternehmen von nationaler Bedeutung.

1. Februar 2026

Gesetzlicher Rahmen

Die Schweiz verfügt über ein vielseitiges rechtliches Dispositiv, um gegen unrechtmässig erlangte und auf dem Schweizer Finanzplatz deponierte Vermögenswerte ausländischer PEP vorzugehen.

1. Februar 2026

Sperrung von Vermögenswerten

In besonderen Situationen, z.B. in Folge eines politischen Umsturzes, kann der Bundesrat Massnahmen treffen, um den Abzug unrechtmässiger Vermögenswerte zu verhindern.

1. Februar 2026

Rückführung von illegalen Vermögenswerten ausländischer PEP

Gelangen unrechtmässig erworbene Vermögenswerte trotz präventiver Massnahmen in die Schweiz, müssen diese identifiziert und dem Herkunftsland zurückerstattet werden.

1. Februar 2026

Internationales Engagement der Schweiz

Die Schweiz engagiert sich international für wirksame Massnahmen gegen Korruption und hat mehrere Initiativen zur besseren Koordination bei der Bekämpfung unrechtmässiger Vermögenswerte lanciert.

Kontakt

Sektion Asset Recovery
EDA, Direktion für Völkerrecht DV
Kochergasse 10
3003 Bern