Diplomatische und konsularische Vorrechte und Immunitäten in der Schweiz
Die Sektion Privilegien und Immunitäten im Protokoll des EDA ist die zentrale Ansprechstelle für Informationen und Fragen im Zusammenhang mit dem Status, den Vorrechten und Immunitäten von ausländischen Botschaften und konsularischen Posten in der Schweiz sowie ihren Mitarbeitenden. Sie verwaltet somit die «Alltagsdiplomatie».

Botschaften und konsularische Posten
Die Informationen über diplomatische und konsularische Vorrechte und Immunitäten auf dieser Seite richten sich an jene Kategorien von Begünstigten, für die das Protokoll des EDA in Bern zuständig ist, d. h. an
- die in der Schweiz akkreditierten diplomatischen Missionen (Botschaften)
- die ausländischen konsularischen Posten in der Schweiz (Generalkonsulate, Konsulate und Konsularagenturen)
- ihre Mitarbeitenden und deren Familienangehörige
- die privaten Hausangestellten
Die Informationen dienen als allgemeine Anhaltspunkte und sind für den Gaststaat rechtlich unverbindlich.
eVIP+
Um das Dienstleistungsangebot für die diplomatischen und konsularischen Vertretungen zu verbessern und die administrativen Abläufe einfacher und effizienter zu gestalten, stellt das Protokoll verschiedene elektronische und Online-Kommunikationsmittel zur Verfügung.
Besonders hilfreich ist das Programm eVIP+ für folgende Anliegen:
- Änderung der Geschäfts- und Privatadresse
- Ankündigungen von Empfängen und Veranstaltungen
- Mitteilung der vorübergehenden Abwesenheit einer Botschafterin oder eines Botschafters sowie der Ernennung einer Geschäftsträgerin oder eines Geschäftsträgers a. i.
- temporäre Schliessung von Vertretungen (nationaler Feiertag, Ferien usw.)
Das Protokoll empfiehlt dringend, von diesem neuen IT-Tool Gebrauch zu machen, da es die genannten Verwaltungsabläufe erheblich erleichtert und beschleunigt. Für weitere Informationen sowie die Erstellung eines Kontos bitte das Protokoll, Sektion Privilegien und Immunitäten, kontaktieren: sts.protokoll.pi@eda.admin.ch
Ausländische ständige Missionen und internationale Organisationen
Das von der ständigen Mission der Schweiz in Genf erstellte Handbuch der Vorrechte und Immunitäten enthält spezifische Informationen für die ständigen Missionen in Genf, die internationalen Organisationen, ihre Mitarbeitenden sowie deren Familienangehörige und private Hausangestellte.
Für diese Kategorie von Begünstigten ist die Ständige Mission der Schweiz beim Büro der Vereinten Nationen und den anderen internationalen Organisationen in Genf zuständig.
Protokoll
Informationen zur Abteilung Protokoll, die Protokoll- und Zeremoniellfragen für den Bundesrat, die Bundespräsidentin oder den Bundespräsidenten und die Vorsteherin oder den Vorsteher des EDA regelt, finden Sie hier.

Einreise in die Schweiz
Vor der Einreise in die Schweiz müssen diverse Punkte, etwa bezüglich Agrément, Visum oder Antritt einer neuen Stelle, geklärt und entsprechende Schritte eingeleitet werden. Nach der Einreise wird für Missionschefinnen und -chefs ein Termin für die Übergabe des Beglaubigungsschreibens vereinbart.

Aufenthalt in der Schweiz
Für in der Schweiz akkreditierte Mitarbeitende von Botschaften und Konsulaten gibt es von verschiedenen Anlaufstellen Informationen rund um die Themen wie Umzug, Wohnen, Bildung, Familie oder Arbeit. Das Protokoll stellt berechtigten Personen eine Legitimationskarte des EDA aus.

Ausreise aus der Schweiz
Botschaften und Konsulate melden ausscheidende Mitarbeitende vor deren Ausreise dem Protokoll. Legitimationskarten und Fahrzeugschilder müssen zurückgegeben werden.

Formulare, rechtliche Grundlagen und Merkblätter
Formulare, rechtliche Grundlagen und Merkblätter für in der Schweiz akkreditierte Mitarbeitende von Botschaften und Konsulaten.

Dienstleistungen
Von AMICUS, Beglaubigungsschreiben, Ci-Ausweis über SERAFE, Sicherheit sowie Visum bis hin zu Zollprivilegien: Das ABC der Dienstleistungen.
Kontakt
Staatssekretariat STS-EDA
Effingerstrasse 27
3003 Bern