MitteilungVeröffentlicht am 20. Februar 2026
Unterstützung des Bundes für die vom Krieg in der Ukraine betroffenen Menschen
Seit Beginn des Krieges in der Ukraine am 24. Februar 2022 setzt der Bund verschiedene Massnahmen um, um die vom Krieg in der Ukraine betroffenen Menschen zu unterstützen. Die Massnahmen reichen von humanitärer Hilfe und dem Einsatz für eine Friedenslösung über humanitäre Minenräumung und Finanzhilfe bis zur Gewährung des Schutzstatus S für Schutzsuchende aus der Ukraine. Bis zum 31. Dezember 2025 hat der Bund die vom Krieg in der Ukraine betroffene Bevölkerung in der Schweiz oder dem Ausland mit insgesamt rund 6,08 Milliarden Franken unterstützt.
Die Unterstützung der vom russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine betroffenen Bevölkerung orientiert sich an den akuten Bedürfnissen vor Ort. Dabei stützt sich die Schweiz auf ihre Erfahrungen und langjährige Präsenz in der Ukraine: Bereits seit den 1990er Jahren fördert die Schweiz die Reformbemühungen des Landes. Sie setzt sich insbesondere für die Reformen und gute Gouvernanz, Menschenrechte und humanitäre Hilfe sowie die Förderung eines nachhaltigen Wirtschaftswachstums ein.

Von Kyjiw (Kiew) über Sumy und Lwiv bis nach Charkiw: Eine interaktive Karte stellt die Unterstützung des Bundes für die vom Krieg in der Ukraine betroffenen Menschen dar. Klicken Sie auf die Bilder, um mehr zu den Projekten zu erfahren.
Heute ist ein Drittel der ukrainischen Bevölkerung auf humanitäre Hilfe angewiesen. Entsprechend erhält das Engagement der Schweiz eine starke humanitäre Komponente. Die humanitären Projekte sind mit den langfristig angelegten Prioritäten des Kooperationsprogramms komplementär und auf gemeinsame und effektive Ergebnisse ausgerichtet.
Die Schweiz unterstützt die Ukraine bereits seit den 1990er Jahren bei den Reformbemühungen des Landes. Seit Beginn des russischen Kriegs gegen die Ukraine sind drei Bereiche für die Ukraine wichtig: Resilienz, Reformen und Rekonstruktion (Wiederaufbau). Die Schweiz engagiert sich entsprechend in den Bereichen Soforthilfe, Frieden und Menschenrechte, effizientere öffentliche Dienstleistungen (u.a. Digitalisierung und Dezentralisierung) sowie nachhaltiges Wirtschaftswachstum, auch mit dem Einbezug des Schweizer Privatsektors.
Erste Reaktion: Intensivierung und Anpassung der Unterstützung
Der russische Angriffskrieg hat unmittelbare Auswirkungen auf die humanitäre Situation der Menschen in der Ukraine. Deshalb erhielt das Engagement der Schweiz nach dem 24. Februar 2022 eine starke humanitäre Komponente. Im Vordergrund stand die Abklärung der Bedürfnisse sowie die Lieferung von Hilfsgütern. Die Unterstützung des Bundes war auf die thematischen Prioritäten des damaligen Kooperationsprogramms abgestimmt, das folgende Schwerpunkte umfasste:
- Stärkung demokratischer Institutionen,
- Verbesserung der Gesundheit (Verbesserung der Grundversorgung),
- nachhaltige Stadtentwicklung (z.B. Energieeffizienz, nachhaltige Mobilität),
- Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen (landwirtschaftliche Unternehmen, Zugang zu Finanzdienstleistungen).
Diese langfristigen Aktivitäten wurden mit den notwendigen Anpassungen fortgesetzt.
- Die Interventionsachse «Verbesserung der Gesundheit» wurde zum Beispiel um eine Komponente zur Rehabilitation bei Kriegstraumata sowie zur Förderung von psychischer Gesundheit ergänzt.
- Die Schweiz setzt sich seit 2015 für die Digitalisierung und Dezentralisierung ein. Das Projekt E-Governance for Accountability and Participation (EGAP) bietet wichtige Verwaltungsdienste auf digitalem Weg an. Gerade auch während des Krieges können so der Zugang zu Dienstleistungen vereinfacht, die Transparenz der Regierung erhöht, die Teilnahme der Bevölkerung an Entscheidungsprozessen gefördert und Korruption verringert werden.
- Ausserdem fördert die Schweiz den gleichberechtigten Zugang zu Bildung und die Stärkung der lokalen Gouvernanz. Seit 2022 umfasst dies zusätzlich den Bau von Schutzräumen in Bildungseinrichtungen und die Verteilung von Hilfsgütern an Binnenvertriebene in Schulen.
- Angepasst wurden auch die Projekte zur städtischen Entwicklung und Mobilität, um den Binnenvertriebenen und den neuen sozioökonomischen Gegebenheiten Rechnung zu tragen (z. B. barrierefreier Zugang zu Dienstleistungen und Transport).
Länderprogramm 2025-2028
Damit die Schweiz auch in Zukunft wirksame Unterstützung leisten kann, sieht der Bundesrat vor, die Ukraine und die Region in der Periode 2025-2036 mit 5 Milliarden Franken zu unterstützen.
Für eine erste Phase bis 2028 sind im Rahmen der IZA-Strategie 2025-28 1,5 Milliarden Franken eingeplant. Am 12. Februar 2025 verabschiedete der Bundesrat dazu ein «Länderprogramm Ukraine». Dieses fokussiert sich auf drei Wirkungsfelder:
- Wirtschaftliche Erholung
- Öffentliche Dienstleistungen
- Schutz der Zivilbevölkerung & Frieden.
Bei der Umsetzung des Länderprogramms kommt dem Schweizer Privatsektor mit seiner Expertise und seinem Fachwissen, aber auch mit seinen innovativen und qualitativ hochwertigen Produkten beim Wiederaufbau in der Ukraine eine zentrale Rolle zu.
Das Länderprogramm Ukraine ermöglicht eine Umsetzung der Ukrainehilfe aus einer Hand. Die dazu eingesetzte Projektorganisation wird vom Delegierten des Bundesrates für die Ukraine, Jacques Gerber, geleitet und greift auf die bestehenden Prozesse und das Fachwissen der Bundesverwaltung zurück.
Winterhilfe
Die gezielten Angriffe auf zivile Infrastruktur führten dazu, dass mehr als die Hälfte der Energieproduktion des Landes zerstört ist. Deshalb haben Millionen Menschen keinen ausreichenden Zugang zu Strom, Heizung und Wasser. In den letzten zwei Wintern hat die Schweiz insgesamt 84,5 Mio. Franken für die Winterhilfe bereitgestellt, in deren Rahmen der Bund insbesondere Projekte zur dringlichen Instandstellung zerstörter ziviler Infrastruktur (z.B. Notreparaturen im Energie-, Strassen- und Gesundheitsbereich) unterstützte. Die Winterhilfe baut auf bestehenden Erfahrungen und Netzwerken auf.
Unterstützung durch Schweizer Spezialistinnen und Spezialisten vor Ort
Seit Februar 2022 entsendet die Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA) Spezialistinnen und Spezialisten des Schweizerischen Korps für Humanitäre Hilfe (SKH) in die Ukraine und nach Moldau, um dort die Schweizer Vertretungen zu verstärken und die humanitären Organisationen vor Ort (IKRK, UNO, NGO) zu unterstützen.
Im Bereich WASH (Wasser, Sanitäranlagen und Hygiene) konnte das SKH bislang rund zwei Millionen Menschen unterstützen. Unter anderem halfen zwei SKH-Fachpersonen für Engineering und WASH nach der Zerstörung des Kachowka-Staudamms im Juni 2023 bei kurz- und mittelfristigen Lösungsansätzen mit, um die Auswirkungen der Zerstörung des Staudamms zu lindern. Bis 2027plant das SKH, weitere zwei Millionen Menschen in der Ukraine zu erreichen.
Mit der wesentlichen Erhöhung der Schweizer Unterstützung der Ukraine wurde auch das Personal der Entwicklungszusammenarbeit und der Friedensförderung in der Schweizer Botschaft verstärkt. Dank der starken Präsenz der Schweizer Botschaft in Kyjiw kann die Qualität und Effektivität der Schweizer Projekte in der Ukraine kontrolliert und sichergestellt werden.
Finanzhilfe und multilaterale Unterstützung
Bei der Finanzhilfe nutzt der Bund Instrumente internationaler Organisationen wie der Weltbank oder der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBRD). Diese haben Fonds eingerichtet, um die Beiträge verschiedener Länder an die Ukraine zu bündeln.
Über den Ukraine Relief, Recovery, Reconstruction and Reform Trust Fund (URTF) hilft der Bund mit 54 Mio. Franken bei der dringlichen Instandsetzung zerstörter Energie-Infrastruktur. Ausserdem unterstützt der Bund mit 18 Mio. Franken den Ukraine Energy Support Fund, verwaltet durch das Energy Community Sekretariat, um beispielsweise Material bereitzustellen, welches für die Instandsetzung der Energie-Infrastruktur der Ukraine benötigt wird (nach Möglichkeit mit Schweizer Partnern).
Der Bund leistete zudem einen Beitrag von 3 Mio. Franken an die «Rapid Damage and Needs Assessment»-Initiative der Weltbank, welche die durch den Krieg entstandenen Schäden ermittelt und evaluiert und festlegt, welche Reparaturen prioritär durchgeführt werden müssen.
Der Bund unterstützt den Fonds der EBRD («Eastern Europe Energy Efficiency and Environment Partnership») mit über 20 Mio. Franken. Mit diesem sollen in der Ukraine Zuschüsse für die Modernisierung und Wiederherstellung kommunaler Infrastruktur mit Fokus auf die Energieeffizienz vergeben werden.
Weiter unterstützt der Bund zwei Fonds der EBRD: Durch den Small Business Impact Fund setzt sich die Schweiz in der Ukraine für die Privatwirtschaft ein. Der Fonds verbessert die Rahmenbedingungen für KMU durch Beratung, Stärkung von Lieferketten, Zugang zu Finanzierungen oder die Einrichtung von Industrieparks. Die Schweiz trägt mit 11,5 Mio. Franken zu diesem Fonds bei. Auch der Multi-Donor-Account der EBRD fördert Reformen durch umfassendes politisches Engagement und Kapazitätsaufbau. Das SECO beteiligt sich daran mit 7,25 Mio. Franken.
Zusätzlich hat die EBRD eine Fazilität zur Wiederbelebung des Marktes für Kriegsrisikoversicherungen in der Ukraine eingerichtet. Diese Fazilität schafft einen Versicherungsmechanismus für Kriegsrisiken, um dem Rückzug internationaler Rückversicherungsunternehmen vom ukrainischen Markt seit 2022 entgegenzuwirken. An der Ukraine Recovery Conference 2025 in Rom hat die Schweiz eine Vereinbarung über Fazilität in der Höhe von 5 Mio. Franken unterzeichnet.
Über die IFC (Internationale Finanz-Korporation) unterstützte der Bund ein Mischfinanzierungsinstrument mit 9,5 Mio. Franken, über das Kredite an Bauern und Landwirtschaftsunternehmen vergeben werden können. Über den Swiss Investment Fund for Emerging Markets (SIFEM) investiert der Bund in den Horizon Capital Growth Fund, der Start-Ups im IT- und Exportbereich fördert und über den landwirtschaftliche Betriebe weiterhin Zugang zu Krediten haben.
Darüber hinaus unterstützt das SECO auch Projekte auf kommunaler Ebene in der Ukraine. Der IMF Ukraine Capacity Development Fund, an dem sich die Schweiz mit 7,5 Mio. Franken beteiligt, unterstützt die Wirtschaftsreformagenda der ukrainischen Regierung mit dem Ziel, die wirtschaftliche und finanzielle Stabilität zu erhalten.
Neben konkreten Kooperationsprojekten ist auch die Steuerung multilateraler Instrumente wichtig. In diesem Zusammenhang vertritt die Schweiz die Ukraine im Exekutivrat der EBRD. Der Bundesrat hat entschieden, dass sich die Schweiz in der Höhe von 96,11 Mio. Franken an der Kapitalerhöhung der EBRD für die Ukraine beteiligt. Mit dem zusätzlichen Kapital sollen das Geschäftsumfeld reformiert und im Rahmen des Wiederaufbaus Klimainvestitionen in Zusammenarbeit mit dem Privatsektor getätigt werden. Ausserdem leistet die Schweiz einen Beitrag von 6,4 Mio. Euro an die Finanzierung der Anteile der Ukraine an die Kapitalerhöhung.
Finanzielle Übersicht
Seit Februar 2022 hat der Bund rund 900 Mio. Franken für die internationale Zusammenarbeit in der Ukraine und in den Nachbarländern bereitgestellt. Dabei handelt es sich beispielsweise um die Lieferung von Hilfsgütern, die Unterstützung der Gesundheitssysteme, der Dezentralisierung und der Digitalisierung, der Berufsbildung und von KMU oder die Stärkung des Agrarsektors. Die Zusammenarbeit mit lokalen Akteuren im Kontext der Ukraine hat dabei hohe Relevanz, weil bedeutende und qualifizierte Einsatzkräfte in der Ukraine vorhanden sind. Lokale Akteure bieten Netzwerke und Knowhow, sofortiges und flexibles Reagieren und ermöglichen zudem humanitären Zugang zu den letzten Kilometern in den Frontgebieten, die aus Sicherheitsgründen den meisten internationalen Akteuren unzugänglich sind.
Ukraine (Internationale Zusammenarbeit)
Ukraine (SECO)
Ukraine-NewstickerDie Ukraine hat sich zu einem der am stärksten verminten Länder der Welt entwickelt. Schätzungen zufolge sind vermutlich mehr als ein Drittel des ukrainischen Staatsgebietes, das heisst 139’000 km2, durch Minen und andere Kampfmittel belastet. Dies entspricht rund vier Mal der Fläche der Schweiz.
Am 17. und 18. Oktober 2024 hat die Schweiz gemeinsam mit der Ukraine in Lausanne die «Ukraine Mine Action Conference» (UMAC2024) durchgeführt. Dabei wurde von einer Mehrheit der anwesenden Staaten der «Lausanne Call for Action» verabschiedet, der zu konkreten Massnahmen im Bereich der humanitären Minenräumung in der Ukraine – und weltweit – aufruft.
Mit diesen Mitteln hat die Schweiz zehn Projekte mit humanitären Minenräumungsorganisationen lanciert. Der grösste Teil besteht aus Schweizer Organisationen, die eine weltanerkannte Expertise im Bereich haben: das Genfer internationale Zentrum für humanitäre Minenräumung (GICHD), die Fondation suisse de déminage (FSD), die Maschinenhersteller GCS und Digger, und APOPO (Spezialist für Minenräumung mit Tieren). Ausserdem unterstützt die Schweiz die Arbeit von internationalen Organisationen, wie das Welternährungsprogramm (WFP) und die Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO), Mines Advisory Group (MAG), Humanity&Inclusion (HI) und Danish Refugee Council (DRC).
All diese Projekte erlauben, in den meistkontaminierten Regionen der Ukraine (Cherson, Charkiw, Mykolajiw, Gegend von Kyjiw) zu arbeiten. Die Teams führen zuerst eine präzise Analyse, um die Menge und den Typ der Minen und Kampfmittel zu identifizieren. In verschiedenen Fällen können sie belegen, dass die gesperrte Zone ohne konkrete Minenräumung für die Gesellschaft freigegeben werden kann. Dank dieser ersten Phase der Arbeit wurden schon 40’000 km2 bei allen Akteuren in nur zwei Jahren freigegeben.
Wenn das Land tatsächlich kontaminiert ist, führen die Organisationen die Entminung entweder manuell durch oder mit Maschinen, je nach Terrain und Typ der Kontaminierung. Parallel dazu leisten die Schweizer Partner eine intensive Präventionsarbeit in Schulen und Gemeinschaften. Gewisse Projekte enthalten auch eine finanzielle Unterstützung für Opfer und ihre Rehabilitation. Ausserdem schloss der Bund mit dem Schweizer Unternehmen Global Clearance Solutions (GCS) einen Vertrag zur Lieferung von drei Minenräumsystemen und Schulungen an den zivilen ukrainischen Dienst für Katastrophenhilfe ab.
Ohne Gerechtigkeit wird ein dauerhafter Frieden in der Ukraine nicht wiederhergestellt werden können. Daher unterstützt der Bund Mechanismen und Prozesse zur strafrechtlichen Verfolgung von Völkerrechtsverbrechen, wie etwa Kriegsverbrechen oder das Verbrechen der Aggression. So überwies die Schweiz mit 42 weiteren Staaten die Situation in der Ukraine an den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) und unterstützte dessen Untersuchung, auf Anfrage des Gerichtshofs, mit der zeitlich befristeten Entsendung von forensischen Spezialisten und Spezialistinnen. Das war die Voraussetzung dafür, dass der Chefankläger sofort mit der Untersuchung beginnen konnte. Die Schweiz beteiligt sich an dem Prozess zur Schaffung eines Sondertribunals für das Verbrechen der Aggression gegen die Ukraine und wird zu gegebenem Zeitpunkt über ihre Unterstützung des Tribunals entscheiden.
Angesichts des Ausmasses an Verbrechen im Zusammenhang mit der militärischen Aggression Russlands wird es allerdings unmöglich sein, alle Fälle strafrechtlich zu verfolgen. Daher unterstützt die Schweiz die Ukraine darin, die strafrechtliche Rechenschaftspflicht durch weitere Mechanismen und Aktivitäten zu ergänzen. In dieser Hinsicht stärkt die Schweiz z. B. ukrainische Nichtregierungsorganisationen, die OSZE und die UNO in der Dokumentation von Verletzungen des humanitären Völkerrechts und der Menschenrechte. Diese kann für allfällige spätere Wahrheitsfindungsprozesse benutzt werden.
Ausserdem unterstützt der Bund ukrainische Behörden bei der Suche und der Identifizierung von vermissten Personen. Nicht zu wissen, was einem Familienmitglied zugestossen ist, bedeutet nicht nur eine enorme Belastung für die Angehörigen, sondern behindert auch die Anstrengungen zur Förderung des Friedens und des sozialen Zusammenhalts.
Schliesslich fördert die Schweiz die ukrainischen Bemühungen für umfassende Wiedergutmachungsmassnahmen für Kriegsopfer. Sie ist Mitglied des internationalen Schadensregisters des Europarats und finanziert Konsultationen der ukrainischen Behörden mit der kriegsgeschädigten Bevölkerung, damit deren Bedürfnisse in den zukünftigen Wiedergutmachungsmechanismen und -massnahmen berücksichtigt werden.
Am 15. und 16. Juni 2024 führte die Schweiz auf dem Bürgenstock (Kanton Nidwalden) die Hochrangige Konferenz für Frieden in der Ukraine durch. Das übergeordnete Ziel der Konferenz bestand darin, einen künftigen Friedensprozess anzuregen. 100 Delegationen waren an der Konferenz anwesend, darunter 55 Staats- und Regierungschefs aus allen Regionen der Welt. Zum Abschluss der Konferenz hat sich die grosse Mehrheit der teilnehmenden Staaten in einem Joint Communiqué auf gemeinsam formulierte Positionen und auf weitere Schritte mit Blick auf einen künftigen Friedensprozess verständigt. Das «Bürgenstock-Communiqué» wird bislang von 95 Staaten und internationalen Organisationen unterstützt.
Dossier Hochrangige Konferenz zum Frieden in der Ukraine
Bürgenstock-Communiqué (Englisch)Anfang Juli 2022 hat der damalige Bundespräsident Ignazio Cassis gemeinsam mit dem ukrainischen Premierminister Denys Schmyhal erstmals alle wichtigen Partner (EU, internationale Organisationen) an einen Tisch gebracht, um den politischen Prozess des Wiederaufbaus der Ukraine voranzubringen. An dieser «Ukraine Recovery Conference» wurde mit der «Lugano-Deklaration» der politische Rahmen vorgestellt. Die Erklärung hält fest, dass die Ukraine den Prozess steuert, dass aber parallel dazu die Reformen weitergehen müssen. Die «Lugano-Prinzipien» als Teil der Erklärung umfassen gemeinsame Richtwerte für die Zukunft. An der Konferenz in Lugano waren 59 Staaten und Organisationen mit Delegationen vertreten.
2023 fand die Ukraine Recovery Conference in London statt, 2024 in Berlin, 2025 in Rom. 2026 wird sie in Polen durchgeführt.
Unterstützung der Prinzipien von Lugano
Dossier URC2022Am 12. Februar 2025 hat der Bundesrat das Länderprogramm 2025-28 verabschiedet, das als strategischer Rahmen des Bundes für die Unterstützung und den Wiederaufbau der Ukraine dient.
Seit Beginn der militärischen Aggression Russlands wurde die Situation in der Ukraine auch in verschiedenen Organisationen immer wieder thematisiert. So hat sich der UNO-Sicherheitsrat regelmässig mit der Ukraine befasst.
In der UNO-Generalversammlung und von 2023 bis 2024 als nichtständiges Mitglied des UNO-Sicherheitsrats hat die Schweiz in ihren Stellungnahmen zur Ukraine die militärische Aggression scharf verurteilt und wiederholt die Einhaltung des Völkerrechts sowie den Schutz der Zivilbevölkerung gefordert.
Der UNO-Menschenrechtsrat in Genf setzte - auch mit Unterstützung der Schweiz - eine Untersuchungskommission ein, die im Zusammenhang mit dem russischen Angriffskrieg Informationen über Verletzungen der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts sammelt.
Auch bei den Debatten im Europarat und in der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) über die Situation in der Ukraine bezieht die Schweiz regelmässig Stellung.
«Mittelfristig ist es sehr wichtig, alle am Tisch zu haben»
«Der Schock war gross, aber er hat den Europarat nicht geschwächt, im Gegenteil»
Über den Nationalfonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung wurde ein Kredit für wissenschaftliche Solidarität zugunsten ukrainischer Forscherinnen und Forscher in der Schweiz in Höhe von 9 Millionen Franken eingerichtet.
Der Bund setzte sich für den Schutz des reichhaltigen ukrainischen Kulturerbes ein, indem er Projekte von Akteuren der Zivilgesellschaft finanzierte sowie internationale Organisationen wie die UNESCO oder die OSZE finanziell unterstützte. Um die Zerstörung und den illegalen Transfer ukrainischer Kulturgüter zu verhindern, wurden Gelder beispielsweise für verstärkte Grenzkontrollen und die Einrichtung einer Online-Plattform zur Erleichterung des Informationsaustauschs zwischen den Ländern bereitgestellt.
An über 150 Museen in verschiedenen Regionen der Ukraine wurde Schutz- und Verpackungsmaterial geliefert, das in der Ukraine nicht mehr erhältlich ist, um deren Sammlungen zu schützen. Ausserdem wurden Forschungsprojekte unterstützt, die der Erhaltung des bedrohten archäologischen Kulturerbes der Ukraine dienen. Darüber hinaus wurden mehrere einzigartige Werke aus der Sammlung des Nationalen Kunstmuseums sowie der Rodovid Gallery in Kyjiw in die Schweiz verbracht, um sie zu erhalten und der Öffentlichkeit zu präsentieren. Für die öffentlichen Bibliotheken der Schweiz wurde mit finanzieller Unterstützung des Bundes eine Sammlung von Büchern in ukrainischer Sprache aufgebaut.
Krieg in der Ukraine: Massnahmen für Forschende (Schweizerischer Nationalfonds)
Am 28. Februar 2022 hat der Bundesrat beschlossen, dass die Schweiz die Sanktionen der EU gegen Russland übernimmt und somit deren Wirkung verstärkt. Auch den folgenden Sanktionspaketen der EU hat sich die Schweiz binnen kürzester Frist angeschlossen.
Die Sanktionen umfassen unter anderem gezielte Massnahmen gegen mehr als 1818 Personen und 507 Organisationen (Vermögenssperre und Reiseverbote), zahlreiche Massnahmen im Finanzbereich, Handelsverbote für bestimmte Güter sowie das Verbot, bestimmte Dienstleistungen für die russische Regierung oder russische Unternehmen zu erbringen. Zudem beteiligt sich die Schweiz an den Preisobergrenzen für russisches Rohöl und Erdölprodukte (oil price cap). Die Schweiz achtet darauf, dass die Sanktionen Ausnahmen enthalten, um humanitäre Aktivitäten nicht zu behindern.
An der Neutralität der Schweiz ändert sich mit der Übernahme der EU-Sanktionen nichts. Die Schweiz befolgt die Neutralität im engeren Sinne, also das Neutralitätsrecht, nach wie vor uneingeschränkt. Sie begünstigt keine Kriegspartei militärisch. Der Bundesrat hat aber den Gestaltungsraum genutzt, den die Neutralitätspolitik zulässt: Bei der Entscheidung, die Sanktionen der EU gegenüber Russland zu übernehmen, hat er der Tatsache Rechnung getragen, dass die militärische Aggression Russlands gegen die Ukraine eine schwerwiegende Verletzung elementarer Völkerrechtsnormen darstellt.
Die effektive und lückenlose Umsetzung der erlassenen Sanktionen ist für den Bundesrat prioritär. Die Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und ihren internationalen Partnern funktioniert in diesem Bereich auf technischer Ebene reibungslos. Die zuständigen Expertinnen und Experten tauschen sich täglich mit Sanktionsbehörden verschiedenster Länder aus. Der Informationsaustausch ist auf Grundlage des Embargogesetzes möglich und wird von den Schweizer Behörden aktiv praktiziert. Die Schweiz ist entschlossen, die gute Zusammenarbeit mit ihren Partnerländern konstruktiv und an gemeinsamen Werten und Zielen orientiert fortzuführen und wo notwendig zu intensivieren.
Massnahmen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine (SECO)
Fragen und Antworten zur Neutralität der SchweizIm März 2022 entschied der Bundesrat erstmals, den Schutzstatus S zu aktivieren. Dieser gewährt Schutzsuchenden aus der Ukraine ein Aufenthaltsrecht, ohne dass sie ein ordentliches Asylverfahren durchlaufen müssen. Im Oktober 2025 gab der Bundesrat bekannt, den Schutzstatus S bis März 2027 nicht aufzuheben, sofern sich die Lage in der Ukraine nicht nachhaltig stabilisiert. Die Schweiz gewährte bis Ende Dezember 2025 über 125’000 Schutzsuchenden aus der Ukraine den Schutzstatus S, davon waren per Ende Dezember 2025 über 72’000 aktiv.
Die Schweiz hat sich im Rahmen des «EU+ Air Transfers Program» bereit erklärt, ein Kontingent (500 Personen) von ukrainischen Schutzsuchenden aufzunehmen, die sich in Moldau aufhalten. Bis Ende Dezember 2025 wurden im Rahmen dieses Programms 311 Personen in der Schweiz aufgenommen. Weiter hat die Schweiz Zivilpersonen aus der Ukraine zur Behandlung akuter körperlicher Krankheiten aufgenommen. Darüber hinaus haben weitere besonders schutzbedürftige Gruppen wie Waisen- oder Pflegekinder in der Schweiz Zuflucht gefunden.
Die Aufnahme und Betreuung der ukrainischen Schutzsuchenden sowie die hohe Zahl Asylsuchender fordern das Asylsystem. Insbesondere die Kantone und Gemeinden sind bei der längerfristigen Unterbringung der Schutzsuchenden gefordert.
Das im Jahr 2022 gestartete Programm «Unterstützungsmassnahmen für Personen mit Schutzstatus S» (Programm S) unterstützt Personen mit Schutzstatus S bei ihrer Integration in der Schweiz – insbesondere im Arbeitsmarkt und in der Bildung. Ziel ist, ihnen eine aktive Teilnahme am gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben zu ermöglichen. Das SEM unterstützt die Kantone finanziell bei der Integrationsförderung. Seit Januar 2024 haben Personen mit Schutzstatus S Zugang zu allen kantonalen Integrationsmassnahmen. Diese orientieren sich an den gleichen Standards wie für Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene. Der Bundesrat hat verschiedene Entscheide getroffen, um die Integration – insbesondere in den Arbeitsmarkt – zu stärken. Dazu gehören neue Massnahmen für die Arbeitsmarktintegration und gesetzliche Anpassungen. Für Personen, die seit mindestens drei Jahren in der Schweiz leben, wird eine Erwerbstätigenquote von 50 Prozent angestrebt.
Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine (SEM)
Ein Job in der Schweiz – Arbeiten lohnt sich. Für alle.Komplementär zum Engagement von EDA und WBF in der Ukraine unterstützt das Staatssekretariat für Migration (SEM) im Rahmen des Rapid Response Fund des zweiten Schweizer Beitrags Projekte von internationalen Organisationen und NGO in EU-Nachbarländern der Ukraine. Seit 2022 wurden 16 Projekte mit einem Totalbetrag von rund 21 Mio. Franken unterstützt. Fünf Projekte sind derzeit laufend. Die Projekte decken die Bereiche Integration, Infrastruktur und Asylverfahren ab.
Darüber hinaus unterstützt das SEM aus der Ukraine Geflüchtete auch im nicht-EU-Land Moldau. Dort leistet es von 2023-2026 einen Beitrag von insgesamt 2,3 Mio. Franken an ein Projekt des UNO-Flüchtlingshilfswerks UNHCR.
Bis zum 31. Dezember 2025 hat der Bund die vom Krieg in der Ukraine betroffene Bevölkerung in der Schweiz oder dem Ausland seit Beginn des russischen Angriffskriegs mit insgesamt rund 6,08 Milliarden Franken unterstützt.
Rund 900 Mio. Franken davon stammen von den drei für die internationale Zusammenarbeit (IZA) zuständigen Einheiten (DEZA, SECO und AFM) für humanitäre Hilfe sowie Massnahmen der Entwicklungs- und wirtschaftlichen Zusammenarbeit: Dabei handelt es sich beispielsweise um die Lieferung von Hilfsgütern, die Unterstützung der Gesundheitssysteme, der Dezentralisierung und der Digitalisierung, der Berufsbildung und von KMU oder die Stärkung des Agrarsektors. Einige Projekte und multilaterale Fonds sind länderübergreifend aufgestellt. So kamen rund 80 Mio. Franken der IZA-Ausgaben der vom Krieg betroffenen Bevölkerung in Ländern der Region, insbesondere in Moldau, zu Gute.
Rund 43 Mio. Franken dieser 900 Mio. Franken stammen vom VBS und bestanden mehrheitlich aus Materialspenden, die in die Ukraine geliefert wurden. Dabei handelt es sich beispielsweise um Löschfahrzeuge, Gesundheitsmaterial oder Winterkleider.
5,14 Mrd. Franken stammten vom Staatssekretariat für Migration (SEM) für die Aufnahme und Unterstützung von Personen mit Schutzstatus S in der Schweiz. Dies beinhaltet beispielsweise die Unterstützung des Bundes an die Kantone für die Sozialhilfe, die Verwaltungskosten oder verschiedene kantonale Unterstützungsprogramme. Ein kleiner Teil des Engagements des SEM entfällt auch auf die Unterstützung von Projekten für ukrainische Flüchtlinge in Nachbarländern der Ukraine.
Auch andere Bundesämter beteiligten sich mit rund 40 Millionen Franken an der Unterstützung der betroffenen Bevölkerung, beispielsweise durch den Schutz von Kulturgütern, durch die Unterstützung ukrainischer Forschender in der Schweiz oder in der Organisation der Ukraine Recovery Conference in Lugano.
Aktivitäten der Schweiz vor 2022
Die Schweiz und die Ukraine pflegen seit der Unabhängigkeit der Ukraine 1991 gute und vielfältige diplomatische Beziehungen. Der Bund kann sich bei der Unterstützung der Ukraine auf ein enges Netz von Kontakten und Partnern stützen.
Nach der Annexion der Krim durch Russland und dem Ausbruch des bewaffneten Konflikts in der Ostukraine von 2014 beschloss die Schweiz 2015 eine deutliche Erhöhung ihres Engagements in der Ukraine. Das Budget der internationalen Zusammenarbeit wurde für die Kooperationsstrategie 2015-2018 nahezu verdoppelt und seither weiter ausgebaut. Zudem wurde der Einsatz von DEZA und SECO durch die Abteilung Frieden und Menschenrechte (damals Abteilung Menschliche Sicherheit) und die humanitäre Hilfe des Bundes verstärkt. 2015 erreichten mehrere Konvois aus der Schweiz die von Russland besetzten Gebiete in der Ostukraine, wo sie der Bevölkerung Chemikalien zur Aufbereitung von Trinkwasser und Medikamente zur Verfügung stellten. Die Schweiz war damit der erste Drittstaat, der in diesem Umfang Hilfsgüter auf beide Seiten der sogenannten Kontaktlinie lieferte. Insgesamt hat die Schweiz von 2014 bis 2021 in der Ukraine bilaterale internationale Zusammenarbeit im Umfang von 250 Mio. Franken geleistet, davon 41,5 Mio. Franken humanitäre Hilfe.
2014 hatte die Schweiz den Vorsitz der OSZE inne. In dieser Funktion war sie massgeblich beteiligt an den internationalen Efforts zur Deeskalation der Lage in der Ukraine. Nach der russischen Annexion der Krim und dem offenen Ausbruch des Konflikts in der Ostukraine entschied der Ständige Rat der OSZE am 21. März 2014, eine zivile Sonderbeobachtungsmission in die Ukraine zu entsenden. Diese Mission berichtete fortan regelmässig über die Sicherheitslage sowie zu weiteren Themen und leistete auch Mediationsunterstützung. Mit dem Schweizer Alexander Hug stellte die Schweiz über mehrere Jahre den stellvertretenden Missionschef (2014-18). Als Reaktion auf den Konflikt in der Ostukraine wurde von der OSZE die Trilaterale Kontaktgruppe (TKG) ins Leben gerufen und bei hochrangigen Verhandlungen in Minsk – gemeinsam mit den Normandie-Vier (die Staats- und Regierungschefs von Frankreich, Deutschland, der Ukraine und Russland) die Vereinbarungen als Grundlage für den weiteren Verhandlungsprozess festgelegt. Die vom Schweizer Vorsitz ernannte Sondergesandte für die Ukraine und die TKG, die Schweizer Diplomatin Heidi Tagliavini, war damals vor Ort. Im Rahmen der Verhandlungen der TKG übernahm die Schweiz verschiedene Schlüsselrollen: nebst Tagliavini stellte sie weiteres Personal zur Verfügung, so Heidi Grau als Sondergesandte (2020-2021), Toni Frisch als Koordinator der humanitären Arbeitsgruppe der TKG (2015-21) und verschiedene Beraterinnen und Berater.
2026 führt die Schweiz erneut den Vorsitz der OSZE. Als einen Schwerpunkt ihres Vorsitzes hat die Schweiz definiert, sich angesichts des Krieges in Europa für einen gerechten Frieden in der Ukraine einzusetzen, der auf dem Völkerrecht und den Helsinki-Prinzipien basiert. Die Schweiz wird dabei ihre Vermittlungserfahrung in den Dienst des Dialogs, des Vertrauens und der Sicherheit stellen.
Links
Dokumente
Jahresbericht 2025 des Delegierten des Bundesrates für die Ukraine
PDF491.80 kB25. November 2025
Länderprogramm Ukraine 2025-2028
PDF1.38 MB12. Februar 2025
Factsheet Schweizer Länderprogramm Ukraine 2025-2028
PDF284.80 kB28. Oktober 2025
Massnahmen des Bundes seit dem 24. Februar 2022
PDF1.05 MB24. Februar 2022
Grafik Ukraine Unterschiede APD - Kiel-Tracker
PDF980.01 kB18. Februar 2025
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