UNO-Menschenrechtsrat: die Schweiz ist erfreut über die Ziele des neuen UNO-Hochkommissars für Menschenrechte

Bern, Medienmitteilung, 26.09.2014

Genf, 26.09.2014 – Heute schliesst der Menschenrechtsrat seine dreiwöchige Herbstsession, die am 8. September 2014 mit dem ersten Auftritt des neuen Hochkommissars für Menschenrechte der Vereinten Nationen, Prinz Zeid Ra‘ad Al Hussein von Jordanien, eröffnet wurde. Die Schweiz hat den ersten Austausch mit dem Hochkommissar genutzt, um über ihre Schwerpunkte im Menschenrechtsrat zu informieren und ihm ihre Unterstützung zuzusichern. Sie ist erfreut, dass sich die Ziele des Hochkommissars weitgehend mit ihren eigenen decken. Gestern verabschiedete der Menschenrechtsrat eine von der Schweiz eingebrachte Resolution zur Vergangenheitsbewältigung.

Wie der Hochkommissar misst auch die Schweiz dem guten Funktionieren der UNO-Menschenrechtsorgane und Mechanismen grösste Bedeutung zu – so etwa der Arbeit von unabhängigen Experten, Sonderberichterstattern und Untersuchungskommissionen, welche über problematische Menschrechtslagen berichten und Verbrechen untersuchen. Besonders begrüsst die Schweiz, dass der Hochkommissar den Kampf gegen Straflosigkeit sowie die Stärkung der Rolle und Unabhängigkeit der Zivilgesellschaft hoch auf seine Agenda setzt. Die Schweiz wird sich weiterhin dafür einsetzen, dass die Verantwortlichen für schwere Verletzungen der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts zur Rechenschaft gezogen werden.

Gemeinsam mit Argentinien und Marokko hatte die Schweiz die Schaffung des Mandats des Sonderberichterstatters für Wahrheit, Gerechtigkeit, Wiedergutmachung und Garantien der Nicht-Wiederholung initiiert. Gestern hat der Menschenrechtsrat dieses Mandat auf Antrag der Schweiz  um drei Jahre verlängert. Mehr als 80 Staaten haben dessen Verlängerung explizit unterstützt. Nach schweren Menschenrechtsverletzungen müssen bei der Wiederherstellung der Rechtsstaatlichkeit und eines nachhaltigen Friedens, die Rechte der Opfer geschützt, die Vergangenheit aufgearbeitet und die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden. Der Sonderberichterstatter unterstützt betroffene Staaten bei dieser langwierigen und schwierigen Arbeit.

Recht auf Wasser und sanitäre Grundversorgung gehört zu einem weiteren Schwerpunkt der Schweiz, denn gegenwärtig  haben weltweit noch immer mehr als zwei Milliarden Menschen keinen ausreichenden Zugang zu sauberem Trinkwasser.


Weiterführende Informationen

UNO-Menschenrechtsrat,UN-Hochkomissariat für Menschenrechte (en),Engagement der Schweiz,Wasser – unveräusserbares Recht auf eine knappe Ressource


Adresse für Rückfragen:

Information EDA
Bundeshaus West
CH-3003 Bern
Tel.: +41 58 462 31 53
Fax: +41 58 464 90 47
E-Mail: info@eda.admin.ch


Herausgeber:

Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten