Bundesrat nimmt von den Ergebnissen der Vernehmlassung zur Weiterführung des Bundesgesetzes über die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas Kenntnis

Bern, Medienmitteilung, 24.06.2015

Der Bundesrat hat vom Ergebnis des Vernehmlassungsverfahrens zur Weiterführung des Bundesgesetzes über die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas (BG Ost) Kenntnis genommen. Das aktuelle Gesetz ist noch bis Ende Mai 2017 gültig. Die Erneuerung des BG Ost würde die Weiterführung der Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas und der ehemaligen Sowjetunion, welche nicht Mitglieder der Europäischen Union sind, ermöglichen. Die entsprechende Botschaft soll dem Parlament spätestens bis Ende Februar 2016 überwiesen werden.

Die Schweiz unterstützt den politischen, wirtschaftlichen und sozialen Übergang (Transition) in Osteuropa und in Ländern der ehemaligen Sowjetunion (Transitionszusammenarbeit) seit Beginn der 1990er Jahre. Die rechtliche Grundlage dafür stellt das Bundesgesetz über die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas (BG Ost) von 2006 dar. Gleichzeitig bildet dieses Bundesgesetz die Rechtsgrundlage für den Schweizer Beitrag zur Verringerung der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten in der erweiterten Europäischen Union (EU). Das BG Ost ist bis 31. Mai 2017 gültig. Um die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas fortsetzen zu können, hat der Bundesrat in der Vernehmlassung vorgeschlagen, das Gesetz bis Ende 2024 zu verlängern.

Die Transition zu demokratischen und pluralistischen Staaten und der Übergang zu freien und sozialen Marktwirtschaften gehören zu den übergeordneten Zielen und Interessen der Schweiz in der Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas und den Ländern der ehemaligen Sowjetunion. Die Transitionszusammenarbeit soll dazu beitragen, die Stabilität und den Frieden zu festigen, positive Entwicklungsperspektiven in diesen Ländern zu schaffen, soziale Ungleichheiten abzubauen und das Umfeld für Handel und Investitionen zu stärken. Wie die Vernehmlassung gezeigt hat, wird die Weiterführung der Rechtsgrundlage für die Transitionszusammenarbeit grossmehrheitlich unterstützt. Vor diesem Hintergrund hat der Bundesrat das EDA und das WBF mit der  Erneuerung des BG Ost beauftragt.

Überweisung der Botschaft spätestens Ende Februar 2016

Das neue BG Ost soll dem Bundesrat bis spätestens Ende Februar 2016 zusammen mit der Botschaft über die internationale Zusammenarbeit der Schweiz 2017-2020 und dem Rahmenkredit für die Finanzierung der Transitionszusammenarbeit vorgelegt werden. Damit kann das Parlament 2016 gleichzeitig über den finanziellen Beitrag zur Weiterführung der Transitionszusammenarbeit und über dessen künftige Rechtsgrundlage befinden. Gestützt auf die Vernehmlassungsergebnisse beabsichtigt der Bundesrat weiterhin, die Transitionszusammenarbeit ab 2025 dem Bundesgesetz über die internationale Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe zu unterstellen.
 
In der Vernehmlassung wurde verschiedentlich gefordert, eine separate Rechtsgrundlage für eine allfällige Erneuerung des Beitrags der Schweiz zur Verringerung der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten in der erweiterten EU (Erweiterungsbeitrag) zu schaffen. Der Bundesrat wird einen Entscheid dazu spätestens anlässlich der Überweisung der Botschaft zum BG Ost Ende Februar 2016 fällen.

Eine allfällige Erneuerung der Rechtsgrundlage nimmt die Frage weiterer finanzieller Beiträge an die neuen EU-Mitgliedstaaten nicht vorweg. Für den Bundesrat steht fest, dass über eine mögliche Erneuerung des Erweiterungsbeitrags im Lichte der weiteren Entwicklung der Gesamtbeziehungen zwischen der Schweiz und der EU entschieden werden soll. Dabei kommt dem Verlauf der aktuellen Verhandlungen im Rahmen der vom Bundesrat angestrebten Konsolidierung und Erneuerung des bilateralen Wegs sowie der Frage einer Lösung für die Personenfreizügigkeit eine entscheidende Rolle zu.


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