Inkraftsetzung des Bundesgesetzes über die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas

Medienmitteilung, 17.05.2017

Der Bundesrat hat am 17. Mai 2017 die Inkraftsetzung des Bundesgesetzes über die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas (BG Ost) auf den 1. Juni 2017 festgelegt. Das BG Ost wurde am 30. September 2016 vom Parlament beschlossen.

Das BG Ost schafft die gesetzliche Grundlage für die Weiterführung der Transitionszusammenarbeit mit den ehemals kommunistischen Staaten im Südkaukasus, in Zentralasien und der Ukraine sowie im Westbalkan im bisherigen Rahmen. Ein entsprechender Rahmenkredit in der Höhe von 1040 Mio. Franken für die Jahre 2017-2020 wurde vom Parlament am 26. September 2016 genehmigt.

Gleichzeitig enthält das BG Ost auch weiterhin die Grundlage für den Schweizer Beitrag zugunsten der neuen EU-Mitgliedstaaten. Über eine mögliche Erneuerung des autonomen Schweizer Beitrags und eine entsprechende Botschaft an das Parlament wird der Bundesrat im Licht der Gesamtbeziehungen Schweiz-EU entscheiden.

Das bisherige Ostgesetz datiert aus dem Jahr 2006 und ist bis zum 31. Mai 2017 befristet.


Bundesgesetz über die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas(pdf, 506kb)


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