Die Schweiz ist äusserst besorgt angesichts der Übergriffe gegen die Zivilbevölkerung im Irak, namentlich gegen Minderheiten und Frauen

Bern, Medienmitteilung, 22.07.2014

Die Schweiz ist äusserst besorgt über die schweren Verstösse gegen das Völkerrecht, die von Mitgliedern der Gruppe «Islamischer Staat» im Irak und in Syrien begangen werden. Diese Vorfälle könnten sogar als Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen gelten. Die Völkergemeinschaft darf angesichts der alarmierenden Tatsachen oder Vorwürfe nicht tatenlos bleiben.

Das EDA verurteilt aufs Schärfste die schweren und systematischen Diskriminierungen, welche die Mitglieder der Gruppe «Islamischer Staat» und ihre bewaffneten Anhänger den religiösen Minderheiten sowohl im Irak als auch in Syrien zufügen. Die Zwangsdeportation von Christen aus Mosul ist inakzeptabel. Das Gleiche gilt für die Übergriffe auf andere Minderheiten wie die Turkmenen, die Jesiden und die Schabak. Die Schweiz erinnert daran, dass ausgedehnte oder systematische Angriffe auf die Zivilbevölkerung als Verbrechen gegen die Menschlichkeit gelten können. Im vorliegenden Fall erfolgen die Übergriffe ausserdem aufgrund religiöser oder ethnischer Diskriminierung.

Das EDA verurteilt zudem die grausame, unmenschliche und erniedrigende Behandlung insbesondere der Frauen. Die Schweiz weist darauf hin, dass Steinigungen und Kreuzigungen schwere Verstösse gegen die Menschenrechte darstellen. Sämtliche Konfliktparteien einschliesslich der Mitglieder der Gruppe «Islamischer Staat» und ihrer Verbündeten müssen das humanitäre Völkerrecht einhalten und Zivilpersonen schützen.

Es sind dringend Massnahmen erforderlich, um die mutmasslichen Urheber der schlimmsten Verbrechen wie jene gegen die Menschlichkeit sowie die Kriegsverbrechen juristisch zu belangen.

Das EDA begrüsst die Anstrengungen der Behörden des Irak sowie der teilautonomen Region Kurdistan bei der Aufnahme der intern Vertriebenen. Das EDA fordert die politischen Akteure auf, die Anstrengungen zur Wiederherstellung des Rechtsstaates und zur Wahrung der Menschenrechte im Land zu verstärken, so dass alle Bürgerinnen und Bürger ohne Diskriminierung leben können.

Nichts rechtfertigt die gegenwärtigen gravierenden Auswüchse, auch nicht die Übergriffe durch die irakischen Behörden in der Vergangenheit.

Die Schweiz betont, dass die internationalen Grenzen und die territoriale Einheit des Irak und Syriens zu respektieren sind. Die beiden Länder müssen zu ihrer pluralistischen Gesellschaftsform zurückkehren und allen Gruppen der Gesellschaft ein Zusammenleben in Sicherheit und in gegenseitigem Respekt ermöglichen. Das EDA unterstreicht schliesslich, dass es auch das bedeutende historische, kulturelle und religiöse Erbe der beiden Länder vor Vandalismus und illegalem Handel zu schützen gilt.


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