Annahme von zehn Resolutionen an der 32. Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Konferenz

Bern, Medienmitteilung, 10.12.2015

Die 32. Internationale Rotkreuz- und Rothalbmond-Konferenz ging heute mit der Verabschiedung von zehn Resolutionen zu Ende, die die humanitäre Agenda der nächsten Jahre beeinflussen werden. Die Schweiz begrüsst es, dass Beschlüsse gefasst werden konnten zur Stärkung des humanitären Völkerrechts, eines der derzeit dringlichsten Anliegen.

Angehörige des Schweizerischen Korps für Humanitäre Hilfe entladen zusammen mit Bewohnern der Insel Leyte auf den Philippinen einen Lastwagen mit Gütern der Humanitären Hilfe
Besserer Zugang zu humanitärer Hilfe war eines der Schwerpunktthemen der Konferenz. ©

Die 32. Internationale Rotkreuz- und Rothalbmond-Konferenz, die vom 8. bis zum 10. Dezember 2015 in Genf tagte, fand vor dem Hintergrund besonders blutiger bewaffneter Konflikte statt, die interne Vertreibungen und Migrationsbewegungen in einem Ausmass zur Folge haben, wie wir es seit Ende des Zweiten Weltkriegs nicht mehr erlebt haben. Die Konferenz findet alle vier Jahre in Genf, der Wiege des humanitären Völkerrechts, statt. Dieses Jahr nahmen rund 4000 Delegierte teil, welche die 196 Vertragsstaaten der Genfer Konventionen und 190 nationalen Gesellschaften vertraten.

Zwei der Resolutionen, die an der Konferenz verabschiedet wurden, betreffen die Stärkung des humanitären Völkerrechts. Mit der ersten Resolution haben sich die Staaten verpflichtet, unter Führung der Schweiz und des IKRK die Aufgaben und Modalitäten eines Staatentreffens zum humanitären Völkerrecht auszuhandeln. Ausserdem soll das Potenzial der Internationale Rotkreuz- und Rothalbmond-Konferenz besser genutzt werden. Diese Resolution ist das Ergebnis eines Konsultationsprozesses, den die Schweiz und das IKRK gemeinsam geführt haben. Während dieses Prozesses wurden eine Reihe von Optionen zur besseren Einhaltung des humanitären Völkerrechts mit den Staaten und anderen interessierten Akteuren diskutiert. Bei den Konsultationen herrschte die Meinung vor, dass es ein regelmässiges Staatentreffen braucht, um die dringendsten Probleme und Herausforderungen des humanitären Völkerrechts zu prüfen, Erfahrungen und Best Practices auszutauschen und allfällige Bedürfnisse der Staaten im Bereich des Kapazitätsaufbaus anzugehen.

Die zweite Resolution betrifft den Schutz von Personen im Freiheitsentzug in bewaffneten Konflikten. Inhaftierte Personen sollen durch das humanitäre Völkerrecht besser geschützt werden.

Die Konferenz bot Gelegenheit, an die vor fünfzig Jahren verabschiedeten sieben Grundsätze der Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung (Menschlichkeit, Neutralität, Unparteilichkeit, Unabhängigkeit, Freiwilligkeit, Einheit und Universalität) zu erinnern. Ausserdem ermöglichte sie Diskussionen über die aktuellen Herausforderungen, namentlich über den Schutz des Gesundheitspersonals und den Zugang von bedürftigen Menschen zu humanitärer Hilfe. Die durch bewaffnete Konflikte verursachte Migration und die Verbesserung der Prävention und Bewältigung von Naturkatastrophen waren ebenfalls wichtige Arbeitsthemen der Konferenz.


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