Bundesrat beschliesst zusätzliche Massnahmen für die Opfer des Syrienkonflikts

Bern, Medienmitteilung, 06.03.2015

Der Bundesrat hat am Freitag Massnahmen zur weiteren Unterstützung der Opfer aus dem Syrienkonflikt beschlossen. Zusätzlich zu den bereits getätigten Anstrengungen von 128 Millionen Franken seit Ausbruch des Konflikts soll die Hilfe vor Ort um weitere 50 Millionen Franken verstärkt werden. Zudem will der Bundesrat in den nächsten drei Jahren im Grundsatz zusätzlich 3 000 schutzbedürftige Personen aus der Krisenregion die Einreise in die Schweiz ermöglichen.

Die Krise in Syrien dauert seit vier Jahren unvermindert an. Die Auswirkungen sind verheerend: Heute beherbergen die Nachbarstaaten Syriens über 3,8 Millionen Flüchtlinge, Syrien selber zählt über 7,6 Millionen intern Vertriebene. Rund 16 Millionen Syrerinnen und Syrer benötigen Nothilfe. Die Nachbarstaaten Syriens stossen in ihren Bemühungen, die Flüchtlinge zu versorgen, an ihre Grenzen. Über 200 000 Personen stellten seit Ausbruch des Konflikts in einem europäischen Land Asyl.

Angesichts dieser humanitären Katastrophe hat der Bundesrat im Januar 2015 zwei Prüfaufträge an das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) und an das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) erteilt. Dabei ging es einerseits darum zu prüfen, inwiefern die humanitäre Hilfe vor Ort durch eine Neuzuweisung der vorhandenen Mittel verstärkt werden kann, um den Vertriebenen möglichst effektiv zu helfen. Andrerseits prüfte das EJPD, ob und unter welchen Bedingungen weitere schutzbedürftige Personen aus der Krisenregion in der Schweiz Schutz finden könnten.

Hilfe vor Ort wird um 50 Millionen Franken verstärkt
Als Sofortmassnahme erhöht die Schweiz die humanitären Mittel für die von der Syrienkrise direkt betroffene Bevölkerung: Zusätzlich zu den für das Jahr 2015 bereits vorgesehenen Mitteln von 30 Millionen Franken werden 20 Millionen Franken für Schutz und Hilfe eingesetzt. Mit rund der Hälfte dieser 50 Millionen Franken soll die Hilfe für die betroffene Bevölkerung in Syrien selbst verstärkt werden; mit der anderen die Hilfe in den Nachbarländern. Neben Geld- und Sachbeiträgen für humanitäre Partner – das IKRK, UNO Hilfswerke und Nichtregierungsorganisationen – sollen auch weiter eigene Projekte umgesetzt werden, beispielsweise im Bildungsbereich, wo die Schweiz jordanische und libanesische Schulen saniert, welche syrische Flüchtlingskinder in den Unterricht integrieren. Dazu kommt die Entsendung von weiteren technischen Experten des Schweizerischen Korps für humanitäre Hilfe an UNO-Partnerorganisationen, etwa Bauspezialisten, welche Unterkünfte für Vertriebene organisieren. Die humanitäre Diplomatie und die Förderung der internationalen Koordination der Hilfe bilden einen weiteren wichtigen Pfeiler.

Angesichts der Bedürfnisse wird die Schweiz zudem in der Region in und um Syrien Initiativen verstärken, um die Arbeitsbedingungen von Migrantinnen und Migranten zu verbessern. Zur Stützung der Nachbarstaaten sollen deren lokale Kapazitäten verbessert werden, etwa im Wasserbereich, wo eine nachhaltigere Bewirtschaftung der Wasserressourcen angestrebt wird. Zusammen mit den 50 Millionen humanitäre Hilfe für die direkt betroffene Bevölkerung wird die Schweiz 2015 insgesamt voraussichtlich 80 Millionen Franken in die Region zuweisen. Somit kommt die Schweiz dem Grundsatz nach, dass die Hilfe vor Ort am wirksamsten ist und prioritär zu leisten ist.

Zusätzliche Aufnahme von Flüchtlingen
Der Bundesrat hat zudem beschlossen, dass – verteilt auf einen Zeitraum von drei Jahren – im Grundsatz weitere 3000 Personen aus der Krisenregion Schutz in der Schweiz finden sollen. Die ersten maximal 1000 Personen sollen noch in diesem Jahr aufgenommen werden. Im Herbst wird der Bundesrat aber die Situation im Syrien-Konflikt erneut analysieren und beurteilen. Die Aufnahmeaktion umfasst zwei verschiedene Massnahmen.

Zum einen sollen im Rahmen einer dauerhaften Neuansiedlung (Resettlement) 2000 schutzbedürftige Personen in der Schweiz aufgenommen werden. Diese mehrjährig angelegte Aufnahmeaktion erfolgt parallel zum noch laufenden, im Jahre 2013 initialisierten Pilotprojekt und wird ebenfalls in enger Zusammenarbeit mit dem UNO Hochkommissariat für Flüchtlinge (UNHCR) erfolgen. Die Menschen erhalten in der Schweiz den Flüchtlingsstatus und durchlaufen deshalb kein ordentliches Asylverfahren. Gemäss dem Konzept des UNHCR handelt es sich dabei um Personen, die besonders schutzbedürftig sind.

Weitere 1000 Schutzbedürftige sollen ein humanitäres Visum erhalten, um sicher in die Schweiz einreisen zu können. Diese Aktion richtet sich explizit an die engsten Familienangehörigen (Ehegatten und minderjährige Kinder) von Vertriebenen, die bereits in der Schweiz vorläufig aufgenommen wurden.

Das Staatssekretariat für Migration plant die Umsetzung dieser humanitären Aufnahmeaktion in enger Zusammenarbeit mit dem UNHCR und mit den Kantonen. Die Vorbereitungen sollen bis Ende Mai 2015 abgeschlossen sein. Dabei wird die Schweiz bei der Auswahl der Personen, welche einreisen können, umfassende Sicherheitsabklärungen vornehmen.

Europäische Einbettung
Der Bundesrat hat sich zudem für ein europäisch koordiniertes Vorgehen ausgesprochen. Die Aufnahmeaktion der Schweiz soll möglichst in eine europäische Verbundlösung eingebettet werden. Eine proportionale Beteiligung der Schweiz würde im Rahmen des vom Bundesrat bewilligten Gesamtkontingentes erfolgen.


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Agnès Schenker, Infodienst EJPD, T +41 58 462 40 05


Herausgeber:

Der Bundesrat
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