Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA ruft alle Konfliktparteien in Syrien auf, das humanitäre Völkerrecht unverzüglich einzuhalten

Bern, Medienmitteilung, 16.02.2016

Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA begrüsst das Abkommen der Internationalen Gruppe zur Unterstützung Syriens vom 12. Februar 2016 über die Einstellung der Kampfhandlungen und die Erleichterung der humanitären Hilfe in Syrien. Das EDA fordert die Parteien auf, das Abkommen unverzüglich umzusetzen.

Das EDA erneuert seinen Appell an alle Parteien, ihre Pflichten im Bereich des humanitären Völkerrechts einzuhalten. Insbesondere ruft es dazu auf, den Schutz der wegen der Kämpfe eingeschlossenen Zivilbevölkerung sicherzustellen und regelmässige Hilfslieferungen für alle notleidenden Zivilpersonen in den Kampfgebieten zuzulassen.

Das EDA ist bestürzt über die Häufung der Angriffe auf medizinische Einrichtungen und ihr Personal in den Kampfgebieten. Die Angriffe werden immer systematischer durchgeführt und behindern die medizinische Notfallversorgung für die Opfer der bewaffneten Auseinandersetzungen stark. Das EDA ruft zur strikten Einhaltung des humanitären Völkerrechts auf. Insbesondere appelliert es an alle Konfliktparteien, die erforderlichen Massnahmen zum Schutz der Zivilbevölkerung sowie der medizinischen Einrichtungen und ihres Personals unverzüglich zu ergreifen.


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