Der Bundesrat zieht Bilanz über die Umsetzung der Menschenrechte in der Schweiz

Medienmitteilung, 28.06.2017

Der Bundesrat hat den Dritten Staatenbericht der Schweiz zur allgemeinen regelmässigen Überprüfung (UPR) verabschiedet, der im November 2017 dem UNO-Menschenrechtsrat vorgelegt werden soll. Der Bericht zieht Bilanz über die Menschenrechtssituation in der Schweiz und die wichtigsten Massnahmen, die in den vergangenen Jahren in diesem Bereich ergriffen wurden.

Die allgemeine regelmässige Überprüfung (UPR) ist ein wichtiger internationaler Mechanismus zum Monitoring der Menschenrechtslage. Jeder UNO-Mitgliedstaat wird im Fünfjahresrhythmus in einem sogenannten Peer-Review-Verfahren von den anderen Staaten überprüft. Die Empfehlungen,die gegenüber den einzelnen Staaten formuliert werden, bilden eine wichtige Grundlage, um deren Bemühungen zur Verbesserung der Menschenrechtslage zu stärken. Die dritte Länderprüfung der Schweiz vor dem Menschenrechtsrat findet im November 2017 statt.

Der vom Bundesrat verabschiedete Staatenbericht stützt sich auf die 99 Empfehlungen, welche die Schweiz im Rahmen des Zweiten Evaluationszyklus akzeptiert hatte und die unter anderem die Bereiche Migration, Geschlechtergleichstellung, Minderheitenschutz und Bekämpfung des Menschenhandels betreffen. Der Bericht bietet einen Überblick über die getroffenen rechtlichen, politischen und administrativen Massnahmen und die Fortschritte im Bereich der Menschenrechte, die in der Schweiz seit 2012 erzielt wurden. Daneben werden auch die Herausforderungen genannt, mit denen die Schweiz in einigen Bereichen noch konfrontiert ist, zum Beispiel bei der Bekämpfung der Rassendiskriminierung oder der Lohnungleichheit. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass der Schutz der Menschenrechte in der Schweiz insgesamt als gut bezeichnet werden kann.

Der Dritte Staatenbericht der Schweiz zur UPR ist das Ergebnis einer breit angelegten Vernehmlassung bei Bund, Kantonen, der Zivilgesellschaft und Vertretern des Privatsektors. Die ersten beiden UPR-Zyklen (2007 und 2012) und die Weiterverfolgung der Umsetzung der Empfehlungen, die in diesen Zyklen angenommen wurden, haben einen konstruktiven Austausch zwischen den verschiedenen Akteuren im Menschenrechtsbereich in der Schweiz in Gang gesetzt. Der Bundesrat möchte diesen Dialog im Rahmen des dritten UPR-Zyklus nachhaltig verankern.


Weiterführende Informationen

Allgemeine regelmässige Überprüfung des Menschenrechtsrats


Bericht(pdf, 734kb)


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